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Re: Ein Vorwurf der Rücksichtslosigkeit

HARZPILZCHEN, (vor 5621 Tagen) @ Peter

in einem NSG (Naturschutzgebiet) ist das Verlassen von Wegen grundsätzlich
verboten. Dies gilt selbstverständlich auch für Pilzsammler. Jeder
Naturfreund und jeder Pilzsachverständige sollte das wissen - und
respektieren!

Guten Morgen Peter

Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht.

Wollen wir doch eine Beweisführung in Gang setzen und den Herrn Zehfuß in seinen Handlungen beistehen, damit das auch ein normaler Bürger versteht.

Anhand der Fotos in der Mehlinger Heide beginnen wir. Dort wurden alle Fotos nicht von den markierten Wegen aus fotografiert, so die Anklage. Dabei wurden sogar von mir Nachschalben - Gelege zertreten, wie mir Herr Zehfuß nett schrieb. Schließlich hätten wir ja auch einen Täubling aus dem Gebiet Mehlinger Heide fotografiert, der bewiesenerweise entnommen wurde, da ich ihn ja auch mikroskopiert habe. Aha, der Täubling stand genau im NSG Mehlinger Heide und nicht am Weg außerhalb. Das dachte ich bis jetzt, vielleicht habe ich doch schon Alzheimer.

Sicherlich ist Herr Zehfuß das Gebiet abgegangen mit ausgedruckten Fotos in der Hand und hat konstruiert, von wo die Kamerahaltung aus gegangen sein muß. Dabei hat er noch zu unserer Belastung den abgeschnittenen Täublingsstiel entdeckt. Und ja, Fingerabdrücke an den zwei Rotkappen, die wir zugegebenerweise unsittlich berührt haben.

Nun ein Musterbeispiel weiterer Anklagepunkte:
Joschi hängend an einen Fagus Stamm in der Karlstalschlucht. Vermutlich sucht Herr Zehfuß diesen Stamm immer noch. Kann er ruhig, denn wir haben ihn längst mitgenommen und in ein Tal außerhalb der Karlstalschlucht versteckt. Was hierzu Herr Zehfuß in seinen nette Brief an mich schreibt, siehe auszugsweise hier:

Quelle: persönlicher Brief Herr Zehfuß an Herrn Schubert vom 04.07.2010:

"Besonders eindrückliches in diesem Bezug ist der Schnappschuß der Karlstalschlucht bei Trippstadt, ebenfalls ein Naturschutzgebiet mit absolutem Wegeverbot, wo ein fotografierender Pilzfreund mitten in dem völlig wegelosen Schluchthang hängend präsentiert wird. Das nur von den Wegen aus fotografiert wurde, werte ich als eine reine Schutzbehauptung! Die beigefügten Bilder strafen Ihre Worte Lügen! Weshalb realisieren Sie als fleißiger User eigentlich die Möglichkeiten, die das Internet bietet, so mangelhaft. ...."

Beim Fotografieren des Löwengelben Porlings habe ich dummerweise mit meinem Fuß das heilige Wasser berührt, um das Objekt besser einzufangen.

Viel schlimmer ist natürlich, das ich den alten Fomes, der mit Scutellinias bestückt war, bewegt habe. Er lag zwar am Weg und war mit meiner Hand erreichbar, aber bewegt ist eben bewegt.

das ist alles so lächerlich.

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