Hallo Jorge,
der Form halber (und nicht nur an dich persönlich) an dieser Stelle der
Hinweis, dass Boletus aereus gemäss Bundesartenschutzverordnung
(http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/) in Deutschland unter
besonderem Schutz steht und nicht gesammelt werden darf, auch nicht in
geringen Mengen für den Eigenbedarf.
Grüße, Jürgen
Hallo Jürgen,
in dem Nachbarland Deutschlands in dem ich die Pilze gesammelt habe gibt es eine Positiv-Liste wo der Boletus aereus in einer Gruppe ab drei Personen bis zu 3kg gesammelt werden darf. Übrigens der Wiesenchampignon wurde vergessen und darf daher nur mit bis zu 3 Exemplaren gesammelt werden.
An diesem Tag, es war Sonntags 14.00 kamen mir bereits 4 Sammler mit vollen Körben (nur B aereus und B. aestivalis) entgegen und ich hatte diese Menge dennoch in 20 Minuten zusammen und habe den Rest stehen lassen.
Gruß Jorge