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Netzstieliger hexenröhrling

Suisse, (vor 5518 Tagen)

Wir haben am donnerstag netzstielige hexenröhrlinge gefunden, der pilzkontrolleur sagte sie seien giftig und nahm sie weg, in jedem pilzbuch steht jedoch er ist absolut essbar, was meint ihr dazu? Oder kommt es vielleicht auf den kanton/bundesland an?

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Gábor, (vor 5518 Tagen) @ Suisse

Wir haben am donnerstag netzstielige hexenröhrlinge gefunden, der
pilzkontrolleur sagte sie seien giftig und nahm sie weg

-----

Hallo,
da haben eure Kontrolleure aber ziemlich umfassende Befugnisse.
Das sollte einer mal hier in Köln versuchen, jemandem etwas wegzunehmen.
Schätze mal, da gäbe es reflexartig erst mal was auf die Pfoten...
LG, Gábor

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Karl-Heinz ⌂, (vor 5518 Tagen) @ Suisse

Wir haben am donnerstag netzstielige hexenröhrlinge gefunden, der
pilzkontrolleur sagte sie seien giftig und nahm sie weg, in jedem pilzbuch
steht jedoch er ist absolut essbar, was meint ihr dazu? Oder kommt es
vielleicht auf den kanton/bundesland an?

Hallo,

das ist hier nicht anders(s. Auszug aus dem Beratungsprotokoll).
G steht für giftig. Giftpilze sollen dann bei der Beratung "aussortiert/einbehalten" werden.

Gruß
Karl-Heinz

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Gábor, (vor 5518 Tagen) @ Karl-Heinz

Hallo Karl-Heinz,

aussortieren und einbehalten ist dann aber noch ein Unterschied.

Ist es denn nicht so, dass man als PSV lediglich eine Empfehlung bezüglich der Genießbarkeit/Giftigkeit abgibt?
Meinetwegen kann man den Ratsuchenden auch über die Folgen einer möglichen Vergiftung belehren.

Aber von Pilze wegnehmen habe ich noch nie etwas gehört...

LG, Gábor

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Karl-Heinz ⌂, (vor 5518 Tagen) @ Gábor

Hallo Gábor

Hallo Karl-Heinz,
aussortieren und einbehalten ist dann aber noch ein Unterschied.

Ja sicher, aber das Ergebnis ist vergleichbar

Ist es denn nicht so, dass man als PSV lediglich eine Empfehlung bezüglich
der Genießbarkeit/Giftigkeit abgibt?

Also ich halte mich da streng an das Beratungsprotokoll. Du hast es ja oft mit blutigen Anfängern zu tun. Das nächste mal findet er einen Satan und verzichtet nur auf die Flasche Wodka dazu. Und wie stehst du da, wenn da schwarz auf weiß ein "G" steht - beim Netzi.

Meinetwegen kann man den Ratsuchenden auch über die Folgen einer möglichen
Vergiftung belehren.
Aber von Pilze wegnehmen habe ich noch nie etwas gehört...

Wegnehmen finde ich auch krass. Schlussendlich muss der Ratsuchende das Protokoll unterschreiben wo eben steht, dass Giftpilze aussortiert/einbehalten wurden.

LG, Gábor

Viele Grüße
Karl-Heinz

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Alis ⌂, (vor 5518 Tagen) @ Suisse

in jedem pilzbuch
steht jedoch er ist absolut essbar,

Hallo Suisse,

habe eben mal 8 Pilzbücher durchgeblättert. In Pilze der Schweiz ist er als giftig markiert, in allen anderen, außer einem älteren Buch immer mit Warnung versehen.
Ein bekannter Pilzfreund isst ihn ohne Probleme sehr gerne.
Ich persönlich nehme keinen Alkohol zu mir, insofern habe ich da keine Probleme, außer dass fast alle Netzhexen durch und durch madig sind. So habe ich selbst erst nur geringe Mengen gegessen und kann nicht viel dazu sagen.

Gruß Alis

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Ralph07, (vor 5518 Tagen) @ Alis

Hallo,

also ich trockne den Netzstieligen Hexenröhrling gerne. Den Flockenstieligen
"haue" ich mir in die Pfanne.

Ja die Verträglichkeit, eine Sache für sich.... grenzt halt an Selbstversuche...

denke ich mal.

Grüße

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Netzstieliger hexenröhrling

Suisse, (vor 5518 Tagen) @ Ralph07

Hallo zusammen, danke für eure antworten.

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Jorge, (vor 5518 Tagen) @ Suisse

Hallo,

der Netzstielige Hexenröhrling ist ein essbarer Pilz. Er sollte wegen der Giftigkeit im Rohzustand ca. 20 min. gut gebraten oder gekocht werden; dann ist er überhaupt nicht giftig, denn entgegen vieler anderer Pilzgifte sind die Gifte der Hexenröhrlinge hitzeinstabil. Der Netzstielige Hexenröhrling enthält kein Coprin; dies ist der Stoff welcher in Verbindung mit Alkohol (ca. 3 Tage vor und nach Genuß)zu leichten bis mittleren "Magen-Darm-Vergiftung" (Coprinus-Syndrom) führt. Noch in vielen Pilzbüchern gilt der Netzstielige Hexenröhrling in Verbindung mit Alkohol dennoch als giftig; heute weiß man, das dies nicht mehr aufrecht erhalten werden kann; die vormalige Einstufung beruht vermutlich auf Verwechselungen oder auf individuelle Unverträglichkeiten.

Das Prüfungs-Protokoll (s.o) gehört IMHO geändert.

Gruß Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Peter, (vor 5518 Tagen) @ Jorge

Hallo Jorge,

dem muss einmal vehemend widersprochen werden!

Der Netzstielige Hexenröhrling ist für viele Personen zwar ein essbarer Pilz, der aber bei einigen Personen in Verbindung mit Alkohol für unangenehme und heftige Begleiterscheinungen sorgen kann! Und diese Zustände sind für den Betroffenen keinesfalls harmlos.

Es ist absolut falsch, dass durch genügend langes Garen die Giftigkeit beseitigt werden kann.
Und die Mär von der Verwechslung mit anderen Giftpilzen kann auch nicht aufrecht erhalten werden.

Ich kann da nur empfehlen, mal eine Fortbildung für Pilzsachverständige zu besuchen.

Freundliche Grüße
Peter Reil

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5518 Tagen) @ Peter

Hallo Jorge,
dem muss einmal vehemend widersprochen werden!
Der Netzstielige Hexenröhrling ist für viele Personen zwar ein essbarer Pilz,
der aber bei einigen Personen in Verbindung mit Alkohol für unangenehme
und heftige Begleiterscheinungen sorgen kann! Und diese Zustände sind für
den Betroffenen keinesfalls harmlos.
Es ist absolut falsch, dass durch genügend langes Garen die Giftigkeit
beseitigt werden kann.
Und die Mär von der Verwechslung mit anderen Giftpilzen kann auch nicht
aufrecht erhalten werden.
Ich kann da nur empfehlen, mal eine Fortbildung für Pilzsachverständige zu
besuchen.
Freundliche Grüße
Peter Reil

Hallo Peter,

Ich habe im Juni 2010 einer Fortbildungsveranstaltung für PSV beigewohnt und mein Wissen bezieht sich u.a. genau auf die Informationen die dort dazu vermittelt wurden. Darüberhinaus habe ich auch dieses Jahr wieder mit mehreren Fachleuten darüber gesprochen; bislang niemand von diesen Person vertritt eine andere Position.

Gruß Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Peter Reiter, (vor 5518 Tagen) @ Jorge

Hallo Peter,
Ich habe im Juni 2010 einer Fortbildungsveranstaltung für PSV beigewohnt und
mein Wissen bezieht sich u.a. genau auf die Informationen die dort dazu
vermittelt wurden. Darüberhinaus habe ich auch dieses Jahr wieder mit
mehreren Fachleuten darüber gesprochen; bislang niemand von diesen Person
vertritt eine andere Position.
Gruß Jorge

bei Flammer und Horak steht hinter luridus bzg. Antabus-Reaktion ein Fragezeichen. Ich gebe diesen Pilz bei der Beratung nicht frei. es gibt so viele andere gute Speisepilze. Leider komme ich im Augenblick nicht auf die vorgeschlagene Positivliste der DGfM aber ich werde mich in Zukunft nach der Positivlist richten!

LG Peter

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5518 Tagen) @ Peter Reiter

bei Flammer und Horak steht hinter luridus bzg. Antabus-Reaktion ein
Fragezeichen. Ich gebe diesen Pilz bei der Beratung nicht frei. es gibt so
viele andere gute Speisepilze. Leider komme ich im Augenblick nicht auf
die vorgeschlagene Positivliste der DGfM aber ich werde mich in Zukunft
nach der Positivlist richten!
LG Peter

Hallo Peter,

der Netzstielige Hexenröhrling ist nicht auf der Positiv-Liste der DGfM, aber hier sind viele essbare Pilze nicht vertreten:

http://www.dgfm-ev.de/sites/default/files/Positivliste_0.pdf

Ich hoffe, daß der Link funktioniert

Gruß Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling Nachtrag

Jorge, (vor 5518 Tagen) @ Peter Reiter

noch eine kleine Bemerkung hierzu:

aus der aktuellen Positivliste der DGfM (Diskussionsvorschlag):

[...]
"Die Liste ist daher auch als Hilfestellung und zur Untermauerung seiner Argumentation für den Anfänger in der Pilzberatung gedacht. Allerdings ist der Pilzsachverständige je nach eigener Erfahrung und individueller Beratungssituation nicht an diese Liste gebunden.
Eine große Anzahl von Pilzarten, die hier nicht aufgeführt sind, kann unter bestimmten Umständen oder mit Einschränkungen ebenfalls verzehrt werden: Jung essbar, nur in geringen Mengen, ungiftig aber wenig schmackhaft usw. Diese sollen in einer späteren Liste der
„kritischen Pilzarten“ Aufnahme finden."
[...]

VG Jorge

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5517 Tagen) @ Suisse

Wir haben am donnerstag netzstielige hexenröhrlinge gefunden, der
pilzkontrolleur sagte sie seien giftig und nahm sie weg, in jedem pilzbuch
steht jedoch er ist absolut essbar, was meint ihr dazu? Oder kommt es
vielleicht auf den kanton/bundesland an?

Warum nicht, bei der Fahrzeugkontrolle durch den Technischen Überwachungsdienst ist es doch auch so: kriegt dein Schrottbock im
einen Landkreis die Plakette nicht, dann probiers mal im nächsten. :-P

Aber jetzt ernsthaft:
Ein Pilzkontrolleur ist jemand, der eine Gewährleistung dafür übernimmt, dass man ihm vorgelegte Pilze bedenkenlos verzehren kann. Passiert hinterher doch etwas, ist er persönlich haftbar, das ist rechtlich Fakt. Nun gibt es für Pilzkontrolleure eine Haftpflichtversicherung, die in genau solchen Fällen einspringt. Wie bei jeder Versicherung, gibt es auch hier von der Versicherungsgesellschaft Spielregeln. Als eine solche Spielregel ist die Beratungsliste, Positivliste usw. anzusehen. Wer berät, muss sich an diese Liste halten, um nicht im Fall des Falles, der ja nicht ganz unmöglich ist, dumm dazustehen.

Beim Netzstieligen Hexenröhrling bestehen offenbar Restzweifel an der Unbedenklichkeit des Pilzes (so wie z. B. auch beim Grünling), die so erheblich sind, dass die Versicherungsgesellschaft das einfach nicht mitmacht. Ein Pilzbuch, in welchem nicht auf die Bedenklichkeit des Netzstieligen Hexenröhrlings hingewiesen wird, ist m. E. kein gutes Pilzbuch. Insofern kann ich diene Ausführungen nicht nachvollziehen, dass "in jedem Pilzbuch" die absolute Essbarkeit verzeichnet sei.

Wer meint, Netzstielige Hexenröhrlinge oder Grünlinge essen zu können, der kann dies auf eigene Gefahr gerne tun, aber er muss nicht versuchen, das Folgerisiko des Verzehrens auf Pilzsachverständige abwälzen zu wollen. Ich gebe gern zu, dass ich auch zu denen gehöre, die den Netzstieligen Hexenröhrling in normalen Mengen und selbstverständlich mit einem Bier dazu beschwerdelos vertrage und auch nach Grünlingsgenuss keinen Vergiftungsanfall erlitten habe - aber wer als Pilzsachverständiger zu mir in die Beratung kommt, kriegt trotzdem nicht die Freigabe.

Wie auch immer: du warst in der Beratung und weißt jetzt, wie Netzstielige Hexenröhrlinge aussehen. Das ist doch auch schon was.

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5517 Tagen) @ Karl-Heinz

Du hast es ja oft
mit blutigen Anfängern zu tun. Das nächste mal findet er einen Satan und
verzichtet nur auf die Flasche Wodka dazu.

Das Argument mit der Verwechslungsgefahr beim nächsten Mal begründet m. E. noch nicht, warum man Pilze nicht freigeben soll. Dann kann man ja im Extremfall fast nichts mehr freigeben, wenn Leute einen Pfifferling mit einem Orangefuchsigen Rauhkopf oder einen Champignon mit einem Knolli verwechseln, was sie ja nachweislich tun.

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5517 Tagen) @ Jorge

der Netzstielige Hexenröhrling ist nicht auf der Positiv-Liste der DGfM, aber
hier sind viele essbare Pilze nicht vertreten:

Bloß weil in einem Pilzbuch ein Pilz als essbar bezeichnet wird, heißt es nicht, dass er nicht (insbesondere auf lange Sicht!) unverträglich sein kann.

Denn wie wird festgestellt, ob ein Pilz essbar ist? Man braucht viele Leute, die ihn essen, und dann schaut man, ob diesen Leuten hinterher nichts passiert. Das ist die einzige Möglichkeit. Denn weil viele Inhaltsstoffe der Pilze unbekannt sind, wie es nach Meinung der Mykologie wohl ist, kann man ja nicht einfach die Pilze auf Vorhandensein von Giftstoffen analysieren.
M. a. W.: Speisepilze (das sind die, die Pilzsachverständige freigeben) sind solche Pilze, die quasi in einem großen Feldversuch - mit allen Pilzsammlern als Versuchskarnickeln - in all den Jahrhunderten/Jahrzehnten nicht unangenehm aufgefallen sind, obwohl sie so häufig verzehrt werden, dass man im gegenteiligen Fall etwas hätte merken müssen. Fällt ein Pilz dann doch mal unangenehm auf, verliert er seinen Speisepilzstatus und im Extremfall seinen Essbarstatus. So ging es zunächst dem Kahlen Krempling, dann dem Netzstieligen Hexenröhrling, neulich dem Grünling. Zur Zeit ist der Safranschirmling dran, irgendwann dann mal der Parasol oder der Anischampignon - wer kann das wissen?

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Peter, (vor 5517 Tagen) @ Jorge

Hallo Jorge,

dann wäre es nicht schlecht den Kursleiter auf diesen Thread hinzuweisen.

"Fachleute" gibt es viele, die etwas irgendwo gehört haben und dann weiter tragen. Ich halte mich lieber an Fakten und Erfahrungen:

Ein Fakt:
Bei Flammer/Horak (2003):Giftpilze. Verweis auf S. 63 "Ein gut dokumentiertes Coprinus-Syndrom nach Genuss von Netzstieligen Hexenröhrlingen bei 3 Patienten steht im Widerspruch zu den vielen Beteuerungen, dass der Pilz unbeschadet verzehrt werden konnte."
Literatur dazu: Budmiger/Kocher (1982): Hexenröhrling (Boletus luridus) mit Alkohol. Schweiz. Med. Wochenschrift 112: 1179-81

Eine Erfahrung:
Einige Vereinsmitglieder haben den Netzstieligen Hexenröhrling im heroischen Selbstversuch zubereitet und gegessen, natürlich mit Alkohol. Bei einer Person zeigten sich nach relativ kurzer Zeit die bekannten Symptome: Gesichtsröte, Atemnot, Herzrasen etc. Das war nicht lustig. Die Symptome traten bei einem kleinen Bier am nächsten Tag wieder auf.

Der Netzstielige Hexenröhrling ist definitiv kein Speisepilz!
In der Pilzberatung Gegenteiliges zu äußern spricht nicht gerade für das Verantwortungsbewusstsein des Beraters.

Freundliche Grüße
Peter Reil

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5517 Tagen) @ Stephan Weißer

Hallo Stephan,

ok, Deine Argumentation ist nicht abwegig, jedoch müßten dann IMHO (nach meinem bescheidenen wissenschaftlichen Verständnis) z.B. Muscheln (Eiwißallergie), Milchprodukte (Lactoseintolleranz) und Erdbeeren (Histamin-Allergien) auch als giftig ausgewiesen werden.
Weiter: meine Lebensgefährtin kann ohne Probleme fast schon "vergammelte" Steinpilze (unter meinem heftigsten Protest) ohne nur eine Spur von Problemen in Mengen verzehren, ganz frische Parasolpilze jedoch nicht ohne heftige Magenschmerzen.

Noch ein Beispiel: der bedauerlicherweise zu früh verstorbene Walter Petzold litt vor ein paar Jahren nach einer Verkostung von rohen Shitakepilzen an einer bedrohlichen allergischen Reaktion.

Ich bin bislang der Überzeugung, daß zur Zeit zu viele Produkte in falschem Licht stehen und daß aus individuellen Unverträglichkeiten die bislang nicht wissenschaftlich untermauert sind große Themen produziert werden. Ich rde hier von Unverträglichkeiten und nicht von möglichen Todesfällen (oder möglichen Organschäden) wie z.B. beim Grünling.

LG Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5517 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

bitte beachte hierzu meinen Beitrag vom 29.08.11 23:19. Ich habe diesen fälschlicherweise an anderer Stelle gepostet.

Gruß Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5517 Tagen) @ Jorge

jedoch müßten dann IMHO (nach
meinem bescheidenen wissenschaftlichen Verständnis) z.B. Muscheln
(Eiwißallergie), Milchprodukte (Lactoseintolleranz) und Erdbeeren
(Histamin-Allergien) auch als giftig ausgewiesen werden.

Giftig und Allergie auslösend ist nach meinem Verständnis nicht dasselbe. Wenn ein Pilz als Giftpilz bezeichnet wird, dann enthält er nach meinem Verständnis einen Giftstoff und nicht "nur" einen Allergieauslöser. Nur: was ist ein Giftstoff? Ein Stoff, auf den alle Menschen gleichermaßen reagieren oder nur einige wenige?

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5517 Tagen) @ Peter

Hallo Jorge,
dann wäre es nicht schlecht den Kursleiter auf diesen Thread hinzuweisen.
"Fachleute" gibt es viele, die etwas irgendwo gehört haben und dann
weiter tragen. Ich halte mich lieber an Fakten und Erfahrungen: Ein Fakt:
Bei Flammer/Horak (2003):Giftpilze. Verweis auf S. 63 "Ein gut
dokumentiertes Coprinus-Syndrom nach Genuss von Netzstieligen
Hexenröhrlingen bei 3 Patienten steht im Widerspruch zu den vielen
Beteuerungen, dass der Pilz unbeschadet verzehrt werden konnte."

[...]

Freundliche Grüße
Peter Reil

Hallo Peter,

a)
auch wenn in unserer Menschheitsgeschichte viele Wissenschafter sich geirrt haben, gebe ich den wissenschaftlichen Erkentnissen grundsätzlich vorgezogenes Gehör ( es sei denn ich denke, daß ich es ausnahmsweise besser weiß ;-) ) gegenüber den alltäglichen (oftmals laienhaften) Beobachtungen, sowie den nicht empirisch belegbaren oder den pseudowissenschaftlichen Untersuchungen (Achtung: ich werfe in diesem Fall niemanden Laienhaftigkeit oder Pseudowissenschaftlichkeit vor).
b) Coprinus-Syndrom ohne Coprin?
c) 2003 ist lange her, damals wurden in den eingängigen Literaturen auch noch nicht die Gefahren des Grünlings besprochen.

Gruß Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5517 Tagen) @ Stephan Weißer

Giftig und Allergie auslösend ist nach meinem Verständnis nicht dasselbe.
Wenn ein Pilz als Giftpilz bezeichnet wird, dann enthält er nach meinem
Verständnis einen Giftstoff und nicht "nur" einen
Allergieauslöser. Nur: was ist ein Giftstoff? Ein Stoff, auf den alle
Menschen gleichermaßen reagieren oder nur einige wenige?

Hallo,

Stichwort Giftstoff: um welchen handelt es sich denn? Denn Coprin ist bislang nicht beim netzstieligen Hexenröhrling nachgewiesen worden.

Gruß Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Peter, (vor 5517 Tagen) @ Jorge

Hallo Jorge,

a) Dann lege doch einfach die "wissenschaftlichen Erkenntnisse", dass der Netzstielige Hexenröhrling unbedenklich ist, hier auf den Tisch. Ich lerne gerne dazu.

b) "Coprinus-Syndrom ohne Coprin?" Stimmt genau! Das ist ja das Fatale. Welche Inhaltsstoffe des Pilzes dafür verantwortlich sind, ist (noch) unbekannt. Es ist schwer einen Giftstoff zu finden, wenn man nicht weiß, wie der "aussieht".

c) 2003 war das Equestre-Syndrom sehr wohl bekannt. Siehe dazu - jetzt wiederhole ich mich - bei Flammer/Horak (2003): Giftpilze
Auch beim Grünling sind die auslösenden Myolysine bislang unbekannt.

Die DGfM hat übrigens einen Fachbeirat Toxikologie. Vielleicht ist dir der wissenschaftlich genug, um dort eine aktuelle Anfrage zu starten?

Freundliche Grüße
Peter Reil

PS: In den jährlichen Vergiftungsstatistiken der Schweiz (beispielsweise für 2010) taucht der Netztstielige Hexenröhrling immer wieder als Übeltäter auf.

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5517 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

zu a) Soweit mir von fachkundlicher Seite zugetragen wurde haben sich in den letzten Jahren Wissenschafter schon damit beschäftigt. Ich werde versuchen mich hierzu nocheinmal zu informieren und Dir dies dann zukommen lassen.
Hierzu noch eine Frage: Kennst Du die wissenschaftlichen Publikationen zur toxologischen Beurteilung derjenigen Pilze die Du freigibst? Ich denke da an Speisemorschel, aber auch an Wintertrüffel, Steinpilze und Pfifferlinge.

Peter, ich will hier nicht falsch verstenden werden: ich möchte hier weder Dich noch andere PSVe kritisieren wenn Ihr der Überzeugung seid, daß vom Verzehr des Netzstieligen Hexenröhrlings abzuraten sei. Ich vertrete hier nur die Position, daß man zu dieser Thematik auch mit gutem Gewissen anderer Auffassung sein kann, und daß die Positivliste hier noch einmal durchdacht werden könnte. Soweit ich weiß geschiet dies auch mit der Absicht eine zweite Liste zu erstellen, die die Freigabe sogenannter "Kritischen Pilze" betreffen soll.

zu b) Eigentlich ist es egal wie man die beobachteten Reaktionen bezeichnet; Coprinussyndrom oder sonst wie. Entscheidend ist letztlich das "Erkrankungsbild". Aber gerade hier hackt es IMHO, denn die von Dir und anderen beschriebenen Körperreaktionen unterscheiden sich hinsichtleich einiger Reaktionen und der Intensität dennoch vom Coprinussyndrom welches durch die einschlägigen Tintlinge hervorgerufen wird (hier jedoch so gut wie bei jeder Person).

zu c) Bezüglich des Equestresyndroms habe ich nicht behauptet es wäre 2003 nich bekannt gewesen; vielleicht habe ich mich da missverständlich ausgedrückt. Noch im Jahre 2003 gab es viele seriöse populäre aber auch wissenschaftliche Publikationen die die Problematik an einschlägiger Stelle nicht behandelt haben, sei es aus Unkenntnis oder an dem damals noch nicht abschließend zu bewertendem Erkenntnisstand geschehen.

neu d) So weit ich weiß kenne ich keine indikativen Beobachtungen durch den Verzehr des Netzstieligen Hexenröhrlings ohne gleichzeitigen (3 Tage vor und 3 Tage nach) Alkoholgenuß. Demnach ist der Pilz nach ausreicherder Erhitzung (min. 15 Minuten) nach heutigem Kenntnisstand nicht giftig, so wie der Flockenstielige Hexenröhrling, oder?

neu e) Es gibt viele Menschen, insbesondere Indigene aus Lateinamerika (nannte man früher Indianer :-) ) und Asiaten, die bereits durch isolieren bzw. normalen Alkoholgenuß körperliche Reaktionen zeigen (Gesichtsrötung, Magenbeschwerden, Herzrasen). Die Ursache dieses Reaktionsbildes ist z.Z. noch nicht endgültig erforscht. Sicher ist jedoch, daß es sich um eine bioligische individuelle Unverträglichkeit handelt die ihre Ursache in den Körperenzymen haben soll. Je nach Person (genetischer Veranlagung) reagiert der Körper mehr oder weiniger auf Alkohol. Auch bei Europäern kann sich diese Reaktion zeigen, jedoch deutlich seltener und abgeschwächter. Vielleicht ist ja der Netzstielige Hexenröhrling bei einigen Menschen mit ähnlicher Veranlagung ein Verstärker dieser Reaktion?

Vielleicht sollte man eher den Alkohol nicht freigeben ;-)

Grüße Jorge

Hallo Jorge,
a) Dann lege doch einfach die "wissenschaftlichen Erkenntnisse",
dass der Netzstielige Hexenröhrling unbedenklich ist, hier auf den Tisch.
Ich lerne gerne dazu.
b) "Coprinus-Syndrom ohne Coprin?" Stimmt genau! Das ist ja das
Fatale. Welche Inhaltsstoffe des Pilzes dafür verantwortlich sind, ist
(noch) unbekannt. Es ist schwer einen Giftstoff zu finden, wenn man nicht
weiß, wie der "aussieht".
c) 2003 war das Equestre-Syndrom sehr wohl bekannt. Siehe dazu - jetzt
wiederhole ich mich - bei Flammer/Horak (2003): Giftpilze
Auch beim Grünling sind die auslösenden Myolysine bislang unbekannt.
Die DGfM hat übrigens einen Fachbeirat Toxikologie. Vielleicht ist dir der
wissenschaftlich genug, um dort eine aktuelle Anfrage zu starten?
Freundliche Grüße
Peter Reil
PS: In den jährlichen Vergiftungsstatistiken der Schweiz (beispielsweise für
2010) taucht der Netztstielige Hexenröhrling immer wieder als Übeltäter
auf.

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5517 Tagen) @ Jorge

Na, wenn die DGfM in ihrer Beratungsliste so vehement die These vertritt, dass Boletus luridus ein Giftpilz ist, wird sie sicherlich auch sagen können, um welches Gift es sich handelt... hoffe ich mal...
Andernfalls wäre es natürlich schon etwas ungeschickt, denn man könnte ja sonst das DGfM-Prädikat "Giftpilz" nicht mehr so richtig ernst nehmen...

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5517 Tagen) @ Peter

a) Dann lege doch einfach die "wissenschaftlichen Erkenntnisse",
dass der Netzstielige Hexenröhrling unbedenklich ist, hier auf den Tisch.
Ich lerne gerne dazu.

Wie soll man denn wissenschaftlich "beweisen", dass ein Pilz unbedenklich ist? Das Untersuchungsdesign würde ich gern einmal sehen.

Wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die typischen "Positivlisten-Pilze" Steinpilze, Pfifferlinge und Parasole unbedenklich sind, gibt es in diesem Sinne ja auch nicht.

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5517 Tagen) @ Jorge

Peter, ich will hier nicht falsch verstenden werden: ich möchte hier weder
Dich noch andere PSVe kritisieren wenn Ihr der Überzeugung seid, daß vom
Verzehr des Netzstieligen Hexenröhrlings abzuraten sei.

Ich sags nochmal: das ist eine versicherungsrechtliche Frage. Es gibt eine herrschende Meinung (die Meinung der DGfM), und wer für die DGfM bzw. für vergleichbare Landesorganisationen Pilzberatung macht, hat sich an diese Konditionen zu halten. Es sind einfach Spielregeln: für die, die dieses Spiel spielen.

In der Fahrschule fragen sich Fahrschüler auch immer, ob wirklich bei jedem Spurwechsel das Blinkersetzen und der Schulterblick sein muss. Dennoch bekommt man nicht den Führerschein, wenn man das in der Prüfung unterlässt.

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5517 Tagen) @ Stephan Weißer

Ich sags nochmal: das ist eine versicherungsrechtliche Frage. Es gibt eine
herrschende Meinung (die Meinung der DGfM), und wer für die DGfM bzw. für
vergleichbare Landesorganisationen Pilzberatung macht, hat sich an diese
Konditionen zu halten. Es sind einfach Spielregeln: für die, die dieses
Spiel spielen.

Hallo Stephan,

vielleicht wurde ein Post von mir hierzu übersehen:

aus: http://www.dgfm-ev.de/sites/default/files/Positivliste_0.pdf

Zitat (hier)aus der aktuellen Positivliste der DGfM (Diskussionsvorschlag):

[...]
"Die Liste ist daher auch als Hilfestellung und zur Untermauerung seiner Argumentation für den Anfänger in der Pilzberatung gedacht. Allerdings ist der Pilzsachverständige je nach eigener Erfahrung und individueller Beratungssituation nicht an diese Liste gebunden.
Eine große Anzahl von Pilzarten, die hier nicht aufgeführt sind, kann unter bestimmten Umständen oder mit Einschränkungen ebenfalls verzehrt werden: Jung essbar, nur in geringen Mengen, ungiftig aber wenig schmackhaft usw. Diese sollen in einer späteren Liste der
„kritischen Pilzarten“ Aufnahme finden."
[...]

Also gibt gerade die DGfM den PSVen die Möglichkeit Pilze freizugeben die nicht auf der Liste sind. Die Versicherungen können da nicht kategorisch "Haftung" ausschließen.

Haftplichtversicherungen springen ja nur dann für den Versicherten ein, wenn dieser ja gerade etwas fahrlässig falsch gemacht hat, denn wenn jemand etwas weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht hat besteht ja gerade keine gesetzliche Haftung.

Beispiel: Wenn ich ein grundsätzlich ruhiges Kleinkind auf dem Bürgerteig nur leicht an der Hand halte und es mir überraschenderweise entflieht und es fast unter ein Auto gerät, fast nur weil der Fahrer schnell reagiert hat und sein Auto an den nächsten Mauer demoliert hat, zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht. Grund die Versicherung zahlt nur wenn ich etwas falsch gemacht habe, nicht wenn jemand nur geschädigt wurde. Solange ich meine Aufsichtspflicht nachgekommen bin hafte ich nicht. Will ich daß die Versicherung dem guten Autofahrer seinen Schaden ersetzt muss ich behaupten, daß mein Kind unruhig ist und sich immer wieder losreist und ich halt nicht richtig aufgepasst habe; das wäre jedoch Versicherungsbetrug.

Gruß Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling Korrektur

Jorge, (vor 5517 Tagen) @ Jorge

Haftplichtversicherungen springen ja nur dann für den Versicherten ein, wenn
dieser ja gerade etwas fahrlässig falsch gemacht hat, denn wenn jemand
etwas weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht hat besteht ja gerade
keine gesetzliche Haftung.

Korrektur: fahrlässig ja, vorsätzlich nicht (kann ausgeschlossen werden)

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Gerhard Schuster ⌂, (vor 5517 Tagen) @ Suisse

Hallo,
eine interessante Diskussion!
Persönlich esse ich Netzstielige Hexenröhrlinge ganauso oft und gerne wie die Flockenstieligen. Mir ist auch niemand bekannt, bei dem es durch deren Konsum zu Beschwerden kam, ob mit oder ohne Alkohol. Bei der DGfM ist es den PSV freigestellt, ob sie ihn die Kontrollen passieren lassen und alle meine neueren Pilzbücher weisen ihn, wie auch der Artikel der deutschsprachigen Wikipedia, als Speisepilz aus. Ich selbst beschreibe ihn in meinem Dumont-Kalender auch als Speisepilz und habe schon negative Kritik dafür einstecken müssen.
Aufgrund dieser Erfahrung würde ich nicht wieder solch einen Wackelkandidaten für einen Speisepilzkalender nehmen. Das schliesst bei mir aber dann auch den Hallimasch ein, der für mich kein Speisepilz, sondern ein sehr zuverlässiges Abführmittel ist. Ich habe bereits alle guten Ratschläge zur Vorbehandlung und Zubereitung befolgt und auch verschiedene Arten Hallimasch genommen. Das Ergebnis war immer negativ.
Viele Menschen vertragen keine rohen Zwiebeln, keine Haselnüsse oder sind sogar gegen alle Sorten Käse unverträglich.
Es ist schwierig, sich bei diesem Thema für alle Fälle korrekt auszudrücken und ich bin sehr an belastbaren Informationen interessiert.
VG
Gerd

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Stephan Weißer, (vor 5516 Tagen) @ Gerhard Schuster

Bei der DGfM ist es
den PSV freigestellt, ob sie ihn die Kontrollen passieren lassen

Das kann so nicht stimmen, denn in dem von Karl-Heinz Schmitz weiter oben geposteten offiziellen DGfM-Beratungsprotokoll prangt bei Boletus luridus eindeutig ein "G" für "Giftpilz".

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Jorge, (vor 5516 Tagen) @ Stephan Weißer

Das kann so nicht stimmen, denn in dem von Karl-Heinz Schmitz weiter oben
geposteten offiziellen DGfM-Beratungsprotokoll prangt bei Boletus luridus
eindeutig ein "G" für "Giftpilz".

Hallo Stephan,

und wie erklärst Du Dir:

Zitat (hier)aus der aktuellen Positivliste der DGfM:

[...]
"Die Liste ist daher auch als Hilfestellung und zur Untermauerung seiner Argumentation für den Anfänger in der Pilzberatung gedacht. Allerdings ist der Pilzsachverständige je nach eigener Erfahrung und individueller Beratungssituation nicht an diese Liste gebunden.
Eine große Anzahl von Pilzarten, die hier nicht aufgeführt sind, kann unter bestimmten Umständen oder mit Einschränkungen ebenfalls verzehrt werden: Jung essbar, nur in geringen Mengen, ungiftig aber wenig schmackhaft usw. Diese sollen in einer späteren Liste der
„kritischen Pilzarten“ Aufnahme finden."
[...]

Sorry, zum wiederholten mal, aber es ist für die Mitleser nachvollziehbarer.

LGe Jorge

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Karl-Heinz ⌂, (vor 5516 Tagen) @ Jorge

Hallo Jorge,

das bezieht sich eben auf die Positivliste und auf die ev. einmal kommende Liste der kritischen Pilzarten. Derzeit relevant ist das Beratungsprotokoll, indem B. luridus mit G gekennzeichnet ist (noch einmal angehängt).

Ich stelle mir schon vor, wenn ich kritische Pilzarten freigeben soll.
Vielleicht kommen dann als Bereicherung noch einige Risspilze dazu, wobei die Tagesration dann auf 5 g beschränkt, und die Gartemperatur auf 120 °C erhöht werden muss.
Sorry, es gibt soviele unkritische Speisepilze die man genießen kann.

Viele Grüße
Karl-Heinz

Hallo Stephan,
und wie erklärst Du Dir: Zitat (hier)aus der aktuellen Positivliste der DGfM:
[...]
"Die Liste ist daher auch als Hilfestellung und zur Untermauerung seiner
Argumentation für den Anfänger in der Pilzberatung gedacht. Allerdings ist
der Pilzsachverständige je nach eigener Erfahrung und individueller
Beratungssituation nicht an diese Liste gebunden.
Eine große Anzahl von Pilzarten, die hier nicht aufgeführt sind, kann unter
bestimmten Umständen oder mit Einschränkungen ebenfalls verzehrt werden:
Jung essbar, nur in geringen Mengen, ungiftig aber wenig schmackhaft usw.
Diese sollen in einer späteren Liste der
„kritischen Pilzarten“ Aufnahme finden."
[...]
Sorry, zum wiederholten mal, aber es ist für die Mitleser nachvollziehbarer.
LGe Jorge

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Beratungsprotokoll

Karl-Heinz ⌂, (vor 5516 Tagen) @ Jorge

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Jorge, (vor 5516 Tagen) @ Karl-Heinz

Hallo Jorge,
das bezieht sich eben auf die Positivliste und auf die ev. einmal kommende
Liste der kritischen Pilzarten. Derzeit relevant ist das
Beratungsprotokoll, indem B. luridus mit G gekennzeichnet ist (noch einmal
angehängt).
Ich stelle mir schon vor, wenn ich kritische Pilzarten freigeben soll.
Vielleicht kommen dann als Bereicherung noch einige Risspilze dazu, wobei die
Tagesration dann auf 5 g beschränkt, und die Gartemperatur auf 120 °C
erhöht werden muss.
Sorry, es gibt soviele unkritische Speisepilze die man genießen kann.
Viele Grüße
Karl-Heinz

Hallo Karl-Heinz,

seit wann ist denn das Beratungsprotokoll in Umlauf kekommen, wurde es in den letzten Jahren korrigiert, bzw. aktuallisiert?

Die Kommentierung der aktuellen Positivliste benennt es doch eindeutig: Diese Liste ist nicht abschließend, es kann gute Gründe geben Pilze die nicht auf der Liste sind dennoch verantwortbar freizugeben, ob mit Einschränkungen (z.B. Zubereitungsart) oder mit Aufklärung über individuelle Unverträglichkeiten.

Auch wenn die Verantwortlichen der DGfM zur Zeit im Kreuzfeuer der Kritik stehen, so sind sie doch keine Idioten die fahrlässig solche Freigabemöglichkeiten den PSVen zubilligen.

Gruß JOrge

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Re: Netzstieliger hexenröhrling

Jorge, (vor 5516 Tagen) @ Karl-Heinz

Nachtrag:

zur Wertigkeit gesetzter Normen unterhalb der Satzungsebe (hier Prüfungsprotokoll der DGfM) möge die Wertikeit des § 1300 Bürgerliches Gesetzbuchs vergleichshaft hernagezogen werden.

Obwohl das sogenannte Kranzgeld (Entschädigung der jungfräulich Verlobten, die ihrem Verlobten den außerehelichen Beischlaf gestattete in dem Falle daß die Verlobung aufgelöst wurde) im § 1300 BGB bis 1998 materielles Recht gewesen ist, so ist dieses schon über 25 Jahre vor Streichung dieses Paragraphen in der herschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als juristisch irrelevant und verfassungswiedrig eingestuft worden. Ansprüche aus dieser Rechtsnorm wurden zuletzt 1973 zugesprochen.

Normen, auch wenn sie überholt oder fehlerhaft sind, bestehen als solche bis zu dem Zeitpunkt wo sie abgeschafft werden, auch wenn sie aufgrund neuerer Erkentnisse keine Wirkung bzw. Konsequenz haben.

Ich möhte hier nicht behaupten, daß das Prüfungsprotokoll der DGfM keine Relevanz mehr hat, sondern möchte gerne nur veranschaulichen, daß eine reine Berufung auf diese nicht unbedingt als Argument dienen kann, hier gehört noch etwas mehr dazu.

Gruß Jorge

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Re: Beratungsprotokoll

Jorge, (vor 5516 Tagen) @ Karl-Heinz

hallo,

s. dazu oben.

Danke Jorge

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Peter, (vor 5515 Tagen) @ Jorge

Hallo Jorge,

jawohl, ich kenne z. B. auch die wissenschaftlichen(!) Publikationen zur Toxikologie der Speisemorchel. Bei unserer letzten PSV-Fortbildung gab es dazu sogar einen ausführlichen, hervorragenden Vortrag von Dr. Schrimpl.

Nur wird es nichts bringen, dich darüber auch noch aufklären zu wollen, da du dazu wahrscheinlich wieder deine "fachkundigen Seiten" (die du bisher verschweigst) ins Felde führen wirst.

Von einem PSV wird rücksichtsvolles, verantwortungsbewusstes Verhalten in der Beratung erwartet. Es geht um die Gesundheit der Ratsuchenden!
Und da sind deine Beiträge keine Hilfe.

Ich hoffe, dass dir keine Netzstieligen Hexenröhrlinge in die Beratung gebracht werden, um die Ratsuchenden und dich vor Schaden zu bewahren.
Freundliche Grüße
Peter Reil

PS: Mir scheint, dass du das mit der Positivliste auch etwas missverstanden hast. Auch da könnte dir eine Nachfrage beim Fachbeirat der DGfM weiter helfen.

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Re: Beratungsprotokoll

Gerhard Schuster ⌂, (vor 5515 Tagen) @ Jorge

Hallo,
heute traf ich ein älteres Ehepaar im Wald. Sie hatten ausschliesslich Netzstielige Hexenröhrlinge gesammelt - zum essen.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um einen promovierten Chemiker und promovierten und habilitierten Mediziner handelte, der bis 2005 in der Forensik arbeitete und sich dort mit toxikologischer Chemie beschäftigte.
Wie gesagt: Er isst sie auch!
VG
Gerd

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Re: Netzstieliger Hexenröhrling

Jorge, (vor 5515 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

auf dem Beratungsblatt der DGfM steht zum Netzstieleigen Hexenröhrling die Bemerkung G.
Auf dem selben Blatt steht der Flockenstielige Hexenröhrling mit (E), also unter gewissen Voraussetzungen essbar.

Kannst Du mir bitte erklären wo der Unterschied bezüglich des gesundheitlichen Speisewerts zwichen diesen beiden Pilzen leigt wenn man diese Pilze ausreichend erhitzt und auch kein Alkohol dazu trinkt (also unter gewissen Voraussetzungen ißt)?

Gruß Jorge

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Re: Beratungsprotokoll

Der Juergen, (vor 5515 Tagen) @ Gerhard Schuster

Hallo Gerd,

heute traf ich ein älteres Ehepaar im Wald. Sie hatten ausschliesslich
Netzstielige Hexenröhrlinge gesammelt - zum essen.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um einen promovierten
Chemiker und promovierten und habilitierten Mediziner handelte, der bis
2005 in der Forensik arbeitete und sich dort mit toxikologischer Chemie
beschäftigte.
Wie gesagt: Er isst sie auch!

Das sieht auf den ersten Blick nach sehr vielen schlagenden Argumenten aus, allenfalls das betagte Alter der Hexenröhrlings-Gourmets würde mich überzeugen, wenn ich nicht so eine irrationale Angst vor bedenklichen Substanzen in kaum oder leidlich erforschen Organismen hätte *g*. Wer erforscht schon die Substanzen in einem Hexenröhrling, und wenn ja, warum, und wie sieht das Budget aus und vor allem: Was wird aufgrund technischer oder methodischer Einschränkungen NICHT detektiert. Wenn man sich das mal öfter durch den Kopf gehen lässt, bleibt man bei Champignon & co.

Grüßle
Jürgen (kein großer Pilzeesser)

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Re: Beratungsprotokoll

Gábor, (vor 5515 Tagen) @ Der Juergen

Hallo Jürgen,

was für ein Glück, dass ich B. luridus fast ausschließlich aus Parkanlagen her kenne, in denen Hunde Pipi und Aa machen.

So komme ich wenigstens nicht in die Versuchung, endlich auch mal einen aufopverungswürdigen Selbstversuch zu starten :-)

LG, Gábor

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Re: Beratungsprotokoll

Gerhard Schuster ⌂, (vor 5515 Tagen) @ Der Juergen

Hallo Jürgen,
mit dem Erforschen ist das so eine Sache. Meist muss man schon eine Idee haben, wohin die Forschung führt, aber eine toxische Substanz ist bislang noch nicht in B. luridus gefunden worden. Selbstverständlich ist das kein Beweis, dass er keine toxische Substanz enthält.
Das ganze Leben ist gefährlich!
Manche sterben an einem Insektenstich.
Der Vater eines Freundes ist an einer verdorbenen Paranuss gestorben.
Und der Herr heute erzählte mir von Untersuchungsreihen, die zeigten, dass sich Lebewesen, die sich auschliesslich regional in Mitteleuropa ernähren, mehr Schadstoffe anreichern als Lebewesen, die sich im Supermarkt mit Nahrungsmitteln aus aller Welt versorgen.
VG
Gerd

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Re: Beratungsprotokoll

Matthias, (vor 5515 Tagen) @ Gerhard Schuster

Hallo,
heute traf ich ein älteres Ehepaar im Wald. Sie hatten ausschliesslich
Netzstielige Hexenröhrlinge gesammelt - zum essen.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um einen promovierten
Chemiker und promovierten und habilitierten Mediziner handelte, der bis
2005 in der Forensik arbeitete und sich dort mit toxikologischer Chemie
beschäftigte.
Wie gesagt: Er isst sie auch!
VG
Gerd

Hallo Gerd,
wenn man den Netzstieligen Hexenröhrling essen möchte muss man es in kleinen Mengen probieren, ich vertrage in gut auch mit Alkohol. Weiss aber das es durchaus anders sein kann, weiss es vom Jürgen Schreiner der mal erzählt hat das sein Vater es erlebt hat,
viele Grüsse
Matthias

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Re: Beratungsprotokoll

Der Juergen, (vor 5515 Tagen) @ Gerhard Schuster

Hallo Gerd,

mit dem Erforschen ist das so eine Sache. Meist muss man schon eine Idee
haben, wohin die Forschung führt, aber eine toxische Substanz ist bislang
noch nicht in B. luridus gefunden worden. Selbstverständlich ist das kein
Beweis, dass er keine toxische Substanz enthält.

Richtig, man kann nur auf bekannte Substanzen abchecken, und das ist zeitraubend und teuer. Wäre der Hexenröhrling ein Medikament, würde man Jahre auf eine Zulassung warten müssen, bis alle Checks durch sind, und dann bleibt immer noch genügend Restrisiko.

Und der Herr heute erzählte mir von Untersuchungsreihen, die zeigten, dass
sich Lebewesen, die sich auschliesslich regional in Mitteleuropa ernähren,
mehr Schadstoffe anreichern als Lebewesen, die sich im Supermarkt mit
Nahrungsmitteln aus aller Welt versorgen.

Interessant! Da würde mich die Publikation brennend interessieren.

Grüßle
Jürgen

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Re: Beratungsprotokoll

Gerhard Schuster ⌂, (vor 5515 Tagen) @ Der Juergen

Hallo Jürgen,

Interessant! Da würde mich die Publikation brennend interessieren.

Ich werde versuchen sie herauszubekommen. Untersucht wurden Menschen- und Fledermaushaare.

VG
Gerd