Hallo alle,
es ist nicht nur die Bundesartenschutzverordnung, die das Sammeln beschränkt. In Rheinland-Pfalz gibt es seit einigen Jahren das Landes forstgesetz, und in anderen Bundesländern übrigens auch.
Das R-P-Gesetz sagt folgendes zum Pilzesuchen: "§ 23 Aneignung von Walderzeugnissen
(1) Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen."
Eine Definition der "geringen Menge" (BArtSchVO) erolgte nirgends, und die Menge eines "Handstraßes" bei Pilzen ist regelrecht dümmlich formuliert. Tatsache ist jedoch, dass diese Beschränkung nun für Pilze allgemein formuliert ist, und nicht nur für die artengeschützten. Eine klare Konsequenz für die Unkenntnis der kontrollierenden Vollzugsbeamten.
Man kann darüber denken, wie man will, aber ich habe auch etwas gegen Raffer. Einem Ratsuchenden, der mit einem Kofferraum VOLL mit Samtfußkrämplingen (!) habe ich seinerzeit eine Auskunft verweigert.
Ziel dieser Gesetzgebung war ja sicher nicht, dem "normalen" Pilzesammler den Spaß zu verderben, sondern das gewerbliche und übermäßige Sammeln einzuschränken. Da geh' ich auch konform.
Wer sich für "sein" Bundesland informieren möchte (es sind nun mal Länder- Gesetze) findet hier Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz
Beste Grüße aus der ausgetrockneten Vulkaneifel, Heinz Ebert
Hallo
ich war gestern in der Eifel ein wenig in den Pilzen und entdeckte dort am
Waldrand ein höchst offziell aussehendes Schild mit Informationen zum
Pilzesammeln. Dummerweise hab ich den Witz nicht aufgenommen um in
Erfahrung zu bringen, ob da irgend jemand einfach irgendwas aufgehängt
hat....
Dort stand: Pilze sammeln nur in geringen Mengen zum eigenen Gebrauch (soweit
ja richtig) und dann wurde präzisiert, dass das bedeutet: ca 200 g pro
Person
das ist ja wohl ein Witz und reine Willkühr.
nach diesen vier Maronen hätte ich also den Wald wieder verlassen sollen
was haltet ihr davon.
Gruß
llloo