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Am Freitag in der Zeitung...

huehnchen69, (vor 5485 Tagen)

...präsentierte ein Pilzsammler stolz seinen Steinpilzfund, und der Begleittext informierte darüber, dass er die Pilze an Freunde, Bekannte und Gasthäuser verkauft.
Gibt es Menschen in D, für die Ausnahmen von dem Verkaufsverbot gelten?
Ich meine, auf dem Viktualienmarkt auch schon irgendwann mal Waldpilze mit Herkunft D gesehen zu haben. Weiß aber nicht mehr genau, wann das war, und was für Pilze.
Ich war jedenfalls sehr verwundert, dass jemand, der so offensichtlich nicht für den Eigenbedarf sammelt, das auch noch in der Zeitung kundtut.

Neugierige Grüße,
Sabine

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Re: Am Freitag in der Zeitung...

Heinz Ebert ⌂, (vor 5485 Tagen) @ huehnchen69

Hallo Sabine,

das ist eine berechtigte Frage! Aber aus Erfahrung weiß ich, dass in der Vergangenheit auch schon Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind. Als die geschützten Pilze in die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen wurden, da gab es in der Südwestdeutschen Pilzrundschau einen Aufsatz mit der Überschrift "Ein Gesetz ohne Wirkung" (Autor Achim Bollmann). Besser hätte man es nicht formulieren können.

Beste Grüße, Heinz Ebert

...präsentierte ein Pilzsammler stolz seinen Steinpilzfund, und der
Begleittext informierte darüber, dass er die Pilze an Freunde, Bekannte
und Gasthäuser verkauft.
Gibt es Menschen in D, für die Ausnahmen von dem Verkaufsverbot gelten?
Ich meine, auf dem Viktualienmarkt auch schon irgendwann mal Waldpilze mit
Herkunft D gesehen zu haben. Weiß aber nicht mehr genau, wann das war, und
was für Pilze.
Ich war jedenfalls sehr verwundert, dass jemand, der so offensichtlich nicht
für den Eigenbedarf sammelt, das auch noch in der Zeitung kundtut.
Neugierige Grüße,
Sabine

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Re: Am Freitag in der Zeitung...

Stephan Weißer, (vor 5485 Tagen) @ huehnchen69

Gibt es Menschen in D, für die Ausnahmen von dem Verkaufsverbot gelten?

Ja, das soll es geben. Ich habe schon gehört, dass es Gastronomiebetriebe im Schwarzwald, im Bayerwald und im Thüringer Wald gibt, die eine behördliche Sondergenehmigung (gebührenpflichtig!) zur kommerziellen Verwertung von Wildpilzen haben. Selber habe ich auch schon in Gaststätten selbstgesammelte Wildpilze vorgesetzt bekommen.

Hoffen wir mal, dass der Mann eine solche Sondergenehmigung hat, das wäre ja schließlich nix, wenn er diesen Zeitungsbericht mit irgendwelchen Anzeigen selbsternannter Naturschützer bezahlen müsste...

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Re: Am Freitag in der Zeitung...

Birgit, (vor 5485 Tagen) @ huehnchen69

Hallo Sabine,

...präsentierte ein Pilzsammler stolz seinen Steinpilzfund, und der
Begleittext informierte darüber, dass er die Pilze an Freunde, Bekannte
und Gasthäuser verkauft.
Gibt es Menschen in D, für die Ausnahmen von dem Verkaufsverbot gelten?
Ich meine, auf dem Viktualienmarkt auch schon irgendwann mal Waldpilze mit
Herkunft D gesehen zu haben. Weiß aber nicht mehr genau, wann das war, und
was für Pilze.
Ich war jedenfalls sehr verwundert, dass jemand, der so offensichtlich nicht
für den Eigenbedarf sammelt, das auch noch in der Zeitung kundtut.

in Bayern kann man Ausnahmegenehmigungen für gewerbliches Sammeln bei der zuständigen mittleren Naturschutzbehörde beantragen, das wäre für den Regierungsbezirk Schwaben z.B. Augsburg, für Oberbayern München. Die Genehmigungen kosten natürlich etwas und müssen eigentlich im Voraus beantragt werden, ich habe vor Jahren spasseshalber mal nachgefragt und hätte problemlos eine bekommen und ich glaube so ca. 70 DM dafür zahlen müssen. Für diese Genehmigungen muss das Sammelgebiet, die Arten und die jährliche Gesamtmenge, die nicht überschritten werden darf, genau bezeichnetwerden. Ich vermute mal, dass die Kosten für die Genehmigung mit der Menge an gesammelten Pilzen steigen.

In den westlichen Wäldern (Augsburg) gibt es zwei offizielle Steinpilzankaufsstellen, die für Ihre Sammler eine offizielle Genehmigung haben.

Ich glaub aber eigentlich, dass die meisten Gastwirte die heimische Steinpilzgerichte verkaufen keine Genehmigung haben. Der Pilzsammler, der einen Riesenfund macht und den an einen Gastwirt verkauft, wird vermutlich auch keine Genehmigung haben.
Die Verkäufer auf dem Viktualienmarkt, die da schon seit Jahrzehnten stehen, haben wahrscheinlich eine Genehmigung, außerdem verkaufen die teilweise auch Pilze (Maronenröhrlinge, Semmelstoppel) für die keine Genehmigung nötig ist.

herzliche Grüße

Birgit, die ganz in Deiner Nähe wohnt

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Danke euch allen für die Info...

huehnchen69, (vor 5484 Tagen) @ Birgit

...dass es tatsächlich Ausnahmegenehmigungen gibt.

Und dir, Birgit, noch besonders für die regionale Info.
Dann weiß ich, zumindest dem Namen nach, auch wer du bist :-)

Aber eine Frage dann noch:

außerdem verkaufen die teilweise
auch Pilze (Maronenröhrlinge, Semmelstoppel) für die keine Genehmigung
nötig ist.

Ich dachte, Wildpilze (auch die nicht gesondert geschützten Arten) dürfte man generell nur für den Eigenbedarf sammeln. Stimmt das nicht?

Beste Grüße,
Sabine