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Allgemeine Frage

Nannette, (vor 4768 Tagen)

Hallo liebe Pilzfreunde und PSV,
heute kam ein Mensch bei mir zu Hause vorbei. Woher er meinen Namen und die Adresse hatte, kann ich nicht sagen. Er hatte wohl ein Kästchen mit vermeintlichen Psilos dabei. Da ich nicht daheim war, kann ich nicht sagen, ob es wirklich welche waren. Mein Mann hat ihn wieder weggeschickt mit der Bemerkung, dass ich a) meine Prüfung noch gar nicht abgelegt habe und somit auch keine Beratung durchführung und b) dass, selbst wenn dies so wäre, kein PSV Psilos freigeben würde. Nun frage ich mich: Wir wäre eigentlich die richtige Reaktion auf ein solches Ansinnen. Aus dem Bauch raus würd ich ähnlich reagieren und den Mann mit seinen Pilzen wieder wegschicken, aber kann man das so verantworten, auch ohne PSV zu sein. Und wie handhabt das ein geprüfter Sachverständiger?
Würde mich über einige Antworten freuen. Also um nochmal festzustellen, ich würde ohnehin auch bei Speisepilzen keine Freigabe erteilen, wenn nicht ein PSV zur Absicherung noch dabei wäre.
LG Nannette.

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Re: Allgemeine Frage

coco, (vor 4768 Tagen) @ Nannette

Hallo liebe Pilzfreunde und PSV,
heute kam ein Mensch bei mir zu Hause vorbei. Woher er meinen Namen und die
Adresse hatte, kann ich nicht sagen. Er hatte wohl ein Kästchen mit
vermeintlichen Psilos dabei. Da ich nicht daheim war, kann ich nicht
sagen, ob es wirklich welche waren. Mein Mann hat ihn wieder weggeschickt
mit der Bemerkung, dass ich a) meine Prüfung noch gar nicht abgelegt habe
und somit auch keine Beratung durchführung und b) dass, selbst wenn dies
so wäre, kein PSV Psilos freigeben würde. Nun frage ich mich: Wir wäre
eigentlich die richtige Reaktion auf ein solches Ansinnen. Aus dem Bauch
raus würd ich ähnlich reagieren und den Mann mit seinen Pilzen wieder
wegschicken, aber kann man das so verantworten, auch ohne PSV zu sein. Und
wie handhabt das ein geprüfter Sachverständiger?
Würde mich über einige Antworten freuen. Also um nochmal festzustellen, ich
würde ohnehin auch bei Speisepilzen keine Freigabe erteilen, wenn nicht
ein PSV zur Absicherung noch dabei wäre.
LG Nannette.

liebe nannette,

allgemeingültige antworten gibt´s auf diese fragen sicher nicht, aber subjektive:
1. wenn mich als psv jemand wegen vermeintlicher spitzkegeliger kahlköpfe mit bestimmungsfragen aufsucht, dann beantworte ich diese fragen fast immer. natürlich weise ich auf die mit dem etwaigen konsum einhergehenden möglichen risiken hin. ich sehe mich aber nicht in der rolle, über mutmassliche motivation und beweggründe des ratsuchenden zu richten. man ist schliesslich pilzsachverständiger und nicht drogenberatungsstelle. wer mit einem solchen anliegen kommt, ist erheblich reflektierter und vernünftiger, als derjenige, der irgendwelche kleinen wiesenpilze einfach verzehrt und dann in den entsprechenden foren die grosse hysterie schiebt. weshalb also wegschicken? eine bestimmung ist schliesslich noch keine freigabe zum verzehr. letztere ist bei rauschpilzen grundsätzlich ausgeschlossen, denn halluzinogene pilze sind giftpilze und basta.
2. einem ratsuchenden pilze zu bestimmen erfordert m.e. nicht unbedingt einen psv-ausweis, aber absolute artenkenntnis. wenn ich den vorgelegten fruchtkörper nicht kenne, dann hilft mir der ausweis auch nicht. wenn ich ihn kenne, dann sage ich es auch und die bestimmung ist mit ausweis nicht richtiger als ohne.

lg coco

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Re: Allgemeine Frage

Nannette, (vor 4768 Tagen) @ coco

liebe nannette,
allgemeingültige antworten gibt´s auf diese fragen sicher nicht, aber
subjektive: 1. wenn mich als psv jemand wegen vermeintlicher
spitzkegeliger kahlköpfe mit bestimmungsfragen aufsucht, dann beantworte
ich diese fragen fast immer. natürlich weise ich auf die mit dem etwaigen
konsum einhergehenden möglichen risiken hin. ich sehe mich aber nicht in
der rolle, über mutmassliche motivation und beweggründe des ratsuchenden
zu richten. man ist schliesslich pilzsachverständiger und nicht
drogenberatungsstelle. wer mit einem solchen anliegen kommt, ist erheblich
reflektierter und vernünftiger, als derjenige, der irgendwelche kleinen
wiesenpilze einfach verzehrt und dann in den entsprechenden foren die
grosse hysterie schiebt. weshalb also wegschicken? eine bestimmung ist
schliesslich noch keine freigabe zum verzehr. letztere ist bei
rauschpilzen grundsätzlich ausgeschlossen, denn halluzinogene pilze sind
giftpilze und basta.
2. einem ratsuchenden pilze zu bestimmen erfordert m.e. nicht unbedingt einen
psv-ausweis, aber absolute artenkenntnis. wenn ich den vorgelegten
fruchtkörper nicht kenne, dann hilft mir der ausweis auch nicht. wenn ich
ihn kenne, dann sage ich es auch und die bestimmung ist mit ausweis nicht
richtiger als ohne.
lg coco

Vielen lieben Dank coco für die Antwort,
das hilft mir schon ein ganzes Stück weiter. Mittlerweile habe ich auch rausgefunden, wie die Leute an meine Adresse und Tel.Nr. gekommen sind, weil hatte auch noch nen Pilz-Anruf heut. Das muss erstmal geklärt werden. Ist immer blöd, wenn die Ratsuchenden umsomst vor der Tür stehen. Die wollen auch doch lieber einen geprüften Sachverständigen auf ihre Pilze schauen lassen.
Bin auch der Meinung, dass ein Ausweis noch keinen guten Berater macht, aber abgesicherter ist man schon. Deshalb werde ich das auch weiterhin so handhaben, keine Beratungen ohne Prüfung zu machen. Find ich irgendwie für mich selbst beruhigender.
LG Nannette.

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Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4767 Tagen) @ coco

Hallo,

es gibt keine allgemein verbindlichen Regeln für einen solchen Fall. Ganz allgemein gesprochen, ist Aufgabe des PSV die Beratung von Ratsuchenden.
Auch wenn Psilos vorgelegt werden, kann es eine ganz nüchterne und sachliche Bestimmung und Beratung geben. Auf das BTMG sollte hingewiesen werden und fertig. Ein PSV ist weder Polizei und schon gar nicht Staatsanwaltschaft, auch wenn manche das anscheinend gern so sehen würden.
Sicher kommt es hier auf die Persönlichkeit der ratsuchenden Person ebenso an wie auf die Kenntnisse und Erfahrungen des PSV im Umgang mit Menschen.
Man kann das schon hier im Forum bei den unterschiedlichen Antworten auf entsprechende Anfragen sehen. Die Menschen (auch PSV) reagieren völlig unterschiedlich. Einige scheinen den Psilofreak am liebsten gleich selbst wegen Verstoß gegen das BTMG bestrafen zu wollen, während andere ganz sachliche Hinweise geben.
Und Coco: Selbstverständlich kommt es bei der Beratung auf die Kenntnisse des Beratenden an. Ist man aber nicht PSV und hat keinen entsprechenden Versicherungsschutz für diesen Gefallen, den man da jemanden tut, ist es wie immer im Leben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nur der PSV mit Prüfung und Ausweis verfügt über einen speziellen Versicherungsschutz, der ihn auch vor den Konsequenzen von Fehlern bei der Beratung schützt. Derjenige, der - und seien seine Kenntnisse noch so gut - sollte sich immer vor Augen führen, dass er für alle Folgen seiner Beratung gerade stehen muss (ohne einen Haftpflichtversicherer im Hintergrund).
Selbstverständlich hat der Nicht - PSV auch, wenn er hat, einen privaten Haftpflichtschutz. Der würde in einem solchen Fall wegen grober Fahrlässigkeit jedoch nie vollständig für Schäden aufkommen.
Und Haftpflichtansprüche kann es selbst bei bester und richtiger Beratung hinterher immer geben.

Beste Grüße - Peter

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Re: Allgemeine Frage

Huperzia ⌂, (vor 4767 Tagen) @ coco

Hallo Nannette,

Ich würde das wie coco handhaben.
Und für mich ist der Unterschied PSV oder Nicht-PSV vor allem der, das manchen Leuten das hilft, meinen Aussagen zu trauen. (Wenn man als PSV denen die Satansröhlingsmahlzeit vermiest, geht das leichter als ohne den Ausweis.)
Die Versicherung habe ich da eigentlich kaum im Blick, weil entweder bin ich sicher oder ich bin es nicht - das macht für mich keinen Unterschied. Vielleicht ist das naiv, wenn ich irgendwelche Versicherungsfälle gar nicht erst auf dem Schirm habe, aber man kann die ganze Sache auch etwas weniger bürokratisch sehen.
Es kommt ja auch vor, dass ich Leute über Pilze berate, wo ich ausdrücklich nicht als PSV tätig bin - neulich kam der viel diskutierte Riesenbovist per Bild und ich gebe ja auch Bekannten, deren Wissen ich einschätzen kann, anders Auskunft. Wenn mir meine Schwester z.B. einen Flockenstieligen Hexenröhrling beschreibt, habe ich kein Problem, ihn so und als essbar zu benennen. Und ich will sie bestimmt nicht vergiften!
Man muss halt jede Situation für sich betrachten und es könnte auch Leute und Situationen geben, denen ich vielleicht keine (rein sachliche) Auskunft über ihre Psilos geben würde, weil es mir in dem Fall unverantwortlich vorkäme.

Viele Grüße,
Tanja

liebe nannette,
allgemeingültige antworten gibt´s auf diese fragen sicher nicht, aber
subjektive: 1. wenn mich als psv jemand wegen vermeintlicher
spitzkegeliger kahlköpfe mit bestimmungsfragen aufsucht, dann beantworte
ich diese fragen fast immer. natürlich weise ich auf die mit dem etwaigen
konsum einhergehenden möglichen risiken hin. ich sehe mich aber nicht in
der rolle, über mutmassliche motivation und beweggründe des ratsuchenden
zu richten. man ist schliesslich pilzsachverständiger und nicht
drogenberatungsstelle. wer mit einem solchen anliegen kommt, ist erheblich
reflektierter und vernünftiger, als derjenige, der irgendwelche kleinen
wiesenpilze einfach verzehrt und dann in den entsprechenden foren die
grosse hysterie schiebt. weshalb also wegschicken? eine bestimmung ist
schliesslich noch keine freigabe zum verzehr. letztere ist bei
rauschpilzen grundsätzlich ausgeschlossen, denn halluzinogene pilze sind
giftpilze und basta.
2. einem ratsuchenden pilze zu bestimmen erfordert m.e. nicht unbedingt einen
psv-ausweis, aber absolute artenkenntnis. wenn ich den vorgelegten
fruchtkörper nicht kenne, dann hilft mir der ausweis auch nicht. wenn ich
ihn kenne, dann sage ich es auch und die bestimmung ist mit ausweis nicht
richtiger als ohne.
lg coco

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Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4767 Tagen) @ Huperzia

Hallo Tanja und alle anderen Mitleser,

es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man eine Haftpflichtversicherung nur brauchen könnte, wenn man was falsch gemacht hat.

Ich konstruiere mal ein an den Haaren herangezogenes Beispiel (da ich mich leider als Gutachter beruflich sehr oft auf dem Gericht "rumtreibe", kann ich versichern, dass jede noch so sehr an den Haaren herbeigezogene Konstellation bei weitem hinter der Realität dessen, was tatsächlich tägliche Gerichtspraxis ist, zurückbleibt):

23 - jähriger, intelligenter junger Mann (Student) erscheint mit selbst gesammelten Psilos von der Kuhweide und will von einem Mykologen wissen, ob das das ist, was er vermutet. Ganz sachlich wird ihm das erklärt. Der Hinweis auf das BTMG wird nicht vergessen. 6 Wochen später schickt das zuständige Landgericht die Klage eines RA zu, worin der ehemals Beratene ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,- € sowie Schadensersatz für Verdienstausfall (im Nebenjob war der Student Pizzafahrer) fordert.
Es steltt sich raus: Der intelligente junge Mann hatte das Pilz - Gericht genossen und ist unmittelbar danach in sein Auto gestiegen und hat doch glatt einen Baum an der Chaussee übersehen, weil ihm schwindlig wurde. Er hat ein Schädelhirntrauma, und sicher sehr schlecht vernarbende Schnittwunden im Gesicht.
Vorwurf des Klägers: der Berater hat nicht eindringlich und nachweislich gewarnt und insbesondere auch nichts von wegen Bewusstseinsstörung gesagt.
Vor Gericht steht Aussage gegen Aussage.
Für den Beklagten besteht vor dem Landgericht natürlich Anwaltszwang.
Kostet ...
Gesetzt dem Fall, der Beratende gewinnt den Prozess:
Auf den Anwaltskosten bleibt er dennoch sitzen, weil beim Studenten nix zu holen ist. Was der hat liegt für absehbare Zeit unter dem nicht pfändbaren Mindestbetrag. Der Anwalt bekommt das Geld vom Pilzberater und der wird es niemals mehr vom beratenden Studenten bekommen. So ist das Leben.

Im Zuge der Unfallursachenforschung ermittelte nun aber auch die Polizei und stellte fest, dass der Verunfallte vorher bei einem Pilzberater war. Gegen den ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Da eine hohe Geldstrafe droht, wenn nicht gar eine Haftstrafe, ist anwaltliche Hilfe also auch schon im Vorfeld des Strafprozesses angeraten. Kostet...
Es klärt sich alles auf. Die Ermittlungen werden eingestellt, es kommt niemals zum Prozess. Auch dieser Anwalt kriegt sein Honorar vom Pilzberater. So ist das Leben.

Hätte man doch eine Haftpflicht gehabt!

Ganz im ernst: Es ist naiv zu glauben, dass gutes und vollständiges Pilzwissen vor Haftpflichtansprüchen schützen würde. Auch wenn ich nicht mehr der PSV - Verantw. der DGfM bin, ich kann jedem nur raten, Dritte nur zu beraten, wenn man PSV ist und über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Ob man den PSV nun bei der DGfM oder anderen Vereinen macht ist eine andere Frage, ohne Versicherungsschutz bitte aber nie.

Beste Grüße - Peter

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Re: Allgemeine Frage

Huperzia ⌂, (vor 4767 Tagen) @ Peter S.

Hallo Peter,

Ich finde es dennoch etwas konstruiert. Ist das nicht eher nicht erstrebenswert Pilzberater zu sein, weil ab dem Moment wird man doch überhaupt erst ernst genommen mit dem was man sagt.
Wenn jetzt der Kumpel vom Taxifahrer zu dem gesagt hätte: "Die sind echt geil, nimm die, damit macht Autofahren noch mehr Spaß."
Ist das dann auch so, dass der einen Anwalt braucht, weil er falsch beraten hat? Oder greift irgendwann auch mal die Eigenverantwortung?
Bin ich haftbar, wenn ich als Privatmensch oder als Pilzberater jemandem, den ich im Wald treffe, flüchtig in den Korb gucke und sage: "Du hast aber schöne Steinpilze!" und der dann seinen Korb leerfuttert, samt drunter liegender Giftpilze?

Natürlich gibt es mehr gruselige Fälle, die mit "Rat"suchenden passieren können und wohl auch wirklich passieren. Aber bin ich als Pilzberater da nicht eher schneller dran?
Ich glaube, wenn ich nicht vom gesunden Menschenverstanden meiner Kunden ausgehen würde, dann wäre Pilzberatung sicher nicht mein Hobby und reinfallen und an solche Typen geraten kann man am Ende eigentlich überall.

Viele Grüße,
Tanja

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Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4767 Tagen) @ Huperzia

Hallo Tanja,

in Deutschland gibt es mittlerweile fast 2 Mio Zivilprozesse pro Jahr. Meistens hat nur eine der beiden Streitparteien Recht.
Mit Absicht habe ich ein Beispiel gewählt, bei dem letztlich alle Ansprüche an den PSV zivil- wie strafrechtlich abgelehnt wurden. Er hat beide mal "gesiegt".
Solche "Sieger" gibt es knapp Mio mal in Deutschland, jedes Jahr. Jedes mal da, wo die Klägeransprüche abgewiesen werden
Ja klar hatte auch in meinem Beispiel der Kollege Student die Eigenverantwortung wahrzunehmen. Genau das hat ihm der Richter ja gesagt und genau deshalb sind die Haftpflichtansprüche ja auch abgelehnt worden.
Es sei Dir gewünscht, dass Du nicht zu den knapp 50 % der 2 Mio gehörst, die zu Unrecht verklagt werden, obwohl sie alles richtig gemacht haben und sich nichts zu Schulden kommen ließen. Wie gesagt, jedes Jahr.

Was willst Du denn machen, wenn derjenige, der Dich im Wald in seinen Korb blicken ließ, nachdem er rausgefunden hatte, wer Du bist und welche Ahnung Du von Pilzen hast, mitsamt seiner ganzen im Wald neben ihm stehenden Familie behauptet, dass Du gesagt hast, dass das alles wunderschöne Steinpilze sind und Du die Giftpilze nicht erkannt hast. Und wenn es so ausgeht, dass Du Dir zum Schluss gefallen lassen musst, dass Du grob fahrlässig gehandelt hast, weil Du nicht unten im Korb nachgesehen hast.

Auch das ist konstruiert und ich will doch nur klar machen, dass man dafür sinnvoller Weise über eine Haftpflichtversicherung verfügen sollte.

Beste Grüße - Peter

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Re: Allgemeine Frage

Pilzkater, (vor 4767 Tagen) @ Peter S.

Hallo,

ich möchte Peters Ansicht unterstreichen, weil wir in einem Rechtsstaat leben. Hier gilt für mich der Grundsatz: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Leider

Viele Grüße Bernd

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Re: Allgemeine Frage

oern1, (vor 4767 Tagen) @ Pilzkater

Haftpflichtversicherung?
Du meinst wohl eher eine Rechtsschutzversicherung, in der Tat wichtig...

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Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4767 Tagen) @ oern1

Haftpflichtversicherung?
Du meinst wohl eher eine Rechtsschutzversicherung, in der Tat wichtig...

Falls Du mich meinst. Nein, ich meine eine Haftpflichtversicherung.

Die Versicherung, die ich z. B. auch als "Zwangsversicherung" habe, wenn ich als Autofahrer unterwegs bin und die dann sicher stellt, dass der von mir bei einem Unfall Geschädigte sein Auto und ggf. auch den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld ersetzt bekommt. Unabhängig davon, ob ich selbst die Kohle habe, ihm das zu bezahlen. Das ist eine Haftpflichtversicherung, die für den Schaden eintritt, für den ich pflichtgemäß zu haften habe.

Wenn Du Dich dann streiten willst, ob Du doch keine Schuld am Unfall hast und dann dafür die Kohle für die Wahrung Deiner Rechtsposition nicht hast, dann brauchst Du die Rechtsschutzversicherung. Die tritt für den Schutz Deiner Rechte ein. Nicht aber für den Schaden, den Du angerichtet hast und für den Du jetzt haftest - dafür brauchst Du die Haftpflichtvers.

Beste Grüße - Peter

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Re: Allgemeine Frage

oern1, (vor 4766 Tagen) @ Peter S.

Da sind wir einer Meinung.

Aber dann stimmt dieses Beispiel/ Aussage nicht, die Haftplicht übernimmt doch keine Prozesskosten.
Es müsste heißen "hätte man doch Rechtsschutz gehabt", oder meinst Du es so: mit Haftpflicht hätte man halt ungerechtfertig bezahlt und nicht geklagt?
Oder klagt dann die Versicherung, dass sie nicht ungerechtfertigt zahlen muss?
Aber für die Anwaltskosten wegen der strafrechtlichen Ermittlungen bracht man auf alle Fälle eine RSV, oder man zahlt es selber...

"Gesetzt dem Fall, der Beratende gewinnt den Prozess:
Auf den Anwaltskosten bleibt er dennoch sitzen, weil beim Studenten nix zu holen ist. Was der hat liegt für absehbare Zeit unter dem nicht pfändbaren Mindestbetrag. Der Anwalt bekommt das Geld vom Pilzberater und der wird es niemals mehr vom beratenden Studenten bekommen. So ist das Leben.

Im Zuge der Unfallursachenforschung ermittelte nun aber auch die Polizei und stellte fest, dass der Verunfallte vorher bei einem Pilzberater war. Gegen den ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Da eine hohe Geldstrafe droht, wenn nicht gar eine Haftstrafe, ist anwaltliche Hilfe also auch schon im Vorfeld des Strafprozesses angeraten. Kostet...
Es klärt sich alles auf. Die Ermittlungen werden eingestellt, es kommt niemals zum Prozess. Auch dieser Anwalt kriegt sein Honorar vom Pilzberater. So ist das Leben.

Hätte man doch eine Haftpflicht gehabt! "

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Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4766 Tagen) @ oern1

.

Aber dann stimmt dieses Beispiel/ Aussage nicht, die Haftplicht übernimmt
doch keine Prozesskosten.

Hallo,

ich war ungenau, weil ich ein Gerichtsverfahren und gleichzeitig staatsanwaltliche Ermittlungen in mein Beispiel verpackt hatte.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber selbstverständlich auch die Anwaltskosten im Zivilprozess.

Du hast aber natürlich recht. Für die Frage der Vertretung bei den strafrechtlichen Ermittlungen per se tritt die Haftpflichtversicherung als solche nicht ein.

Beste Grüße - Peter

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Re: Allgemeine Frage

Emil, (vor 4767 Tagen) @ Peter S.

Hallo Peter,
interessantes Thema!

Auch das ist konstruiert und ich will doch nur klar machen, dass man dafür
sinnvoller Weise über eine Haftpflichtversicherung verfügen sollte.

Was ist eigentlich wenn man grob fahrlässig handelt, OBWOHL man haftpflichtversichert ist, z.B. Knollenblätterpilze bei flüchtigem Hinsehen als Wiesenchampignons bezeichnet? Wie weit übernimmt die Versicherung die Verantwortung?
Viele Grüße,
Emil

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Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4767 Tagen) @ Emil

Hallo Peter,
interessantes Thema!
Was ist eigentlich wenn man grob fahrlässig handelt, OBWOHL man
haftpflichtversichert ist, z.B. Knollenblätterpilze bei flüchtigem
Hinsehen als Wiesenchampignons bezeichnet? Wie weit übernimmt die
Versicherung die Verantwortung?
Viele Grüße,
Emil

Hallo Emil,
das kommt auf den Vertrag und das tatsächliche Verschulen an. Prinzipiell isz aber auch grobe Fahrlässigkeit versichert. Nicht aber Vorsatz.

Beste Grüße - Peter

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Re: Allgemeine Frage

Joschi Siembida ⌂, (vor 4767 Tagen) @ Peter S.

Hallo Peter et al.,

finde die Diskusion sehr interessant.

Wenn ich das Ganze jetzt auf die Spitze treibe, dann schieße ich mich am Besten selbst auf den Mond, damit mich niemand für irgend welchen Unsinn verklagen kann! Zumindest wäre ich dort oben nicht so einfach greifbar und hätte meine Ruhe! Postzustellung nicht möglich, zurück an Absender! :-D

Etwas weniger auf die Spitze getrieben würde es bedeuten, daß ich als pilzinteressierter nicht PSV mich mit niemandem, PSVs eingeschlossen, über Pilze unterhalten darf, dem ich nicht 100% vertraue. Zumindest aber sollte ich die Begriffe eßbar und Speisepilz aus meinem Vokabular streichen!
Unbekannte individuelle Unverträglichkeiten mal ganz außen vor gelassen, woher soll ich wissen ob eine Person nach einer Pilzbestimmung, bei der es nicht um den Speisewert ging, doch noch die Essbarkeit nachschaut, ihn futtert und dann leidvoll feststellen muß, daß die Bestimmung falsch war?
Ich glaub ich kehre wieder zu meinem alten Hobby Schach zurück, das ist rechtlich weniger gefährlich. So hoffe ich doch zumindest. *kopfkratz*

Auf der anderen Seite müsste ich, da ich mich ja "mit Pilzen auskenne", jemanden davon abhalten giftige Pilze zu essen, sonst werde ich womöglich noch wegen "unterlassener Hilfeleistung" verklagt.

Ich finde diese sich einschleichende "Vollkaskomentalität", bei der das Denken und die Verantwortung einfach auf andere abgewältzt wird sehr bedenklich. Früher nannte man sowas Schicksal, Pech oder einfach natürliche Auslese. Heute fragt man wer ist Schuld und wen kann ich dafür haftbar machen. Obs am PC-Zeitalter liegt? ...

Im konstruierten Fall wäre wohl eine Rechtsschutzversicherung sinnvoller.

Gruß Joschi

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Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4767 Tagen) @ Joschi Siembida

Hallo Joschi

Ich finde diese sich einschleichende "Vollkaskomentalität", bei der
das Denken und die Verantwortung einfach auf andere abgewältzt wird sehr
bedenklich.

Ja, diese Mentalität besteht wohl zum großen Teil.

Im konstruierten Fall wäre wohl eine Rechtsschutzversicherung sinnvoller.

Eindeutig nein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die rechtswahrenden Schritte. Im Falle einer Verurteilung kommt die aber nicht für den Schaden auf. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt sowohl den prozessualen Teil als auch dann den ggf. tatsächlich entstehenden finanziellen Schaden.

Gruß Joschi

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Re: Allgemeine Frage

Nannette, (vor 4767 Tagen) @ Peter S.


Ich konstruiere mal ein an den Haaren herangezogenes Beispiel (da ich mich
leider als Gutachter beruflich sehr oft auf dem Gericht
"rumtreibe",

Hallo lieber Peter und alle anderen,
da ich mich auch "öfters" bei Gericht rumtreibe - nämlich täglich - ich arbeite da, kann ich Dich, Peter, nur bestätigen. Es kommen die seltsamsten, vormals nicht denkbaren Konstellationen von Vorgängen und dazugehörige Entscheidenungen zustande. Und deshalb werde ich auch Beratungen erst durchführen, wenn ich tatsächlich meine Prüfung abgelegt habe. Möglicherweise bin ich da zu vorsichtig - aber siehe obiges Beispiel, kann man das nie sein. Über jede Beratung sollte dann auch ein Protokoll gefertigt werden (da kommt der kleine Bürokrat durch ;)), in welchem festgehalten und vom Ratsuchenden unterschrieben wird, inwiefern über welche Pilze, in welchem Umfang beraten wurde. Da hat man zumindest was in der Hand für den Fall der Fälle.

Auf jeden Fall freue ich mich über die rege Teilnahme an der Diskussion, weil ich gern weiß, was so alles auf einen zukommen kann. Es wird sicherlich auch immer wieder "unbelehrbare Kunden" geben, das wird man, PSV oder nicht, auch nicht ausschließen können. Aber es ist mal wirklich interessant dieses Thema von einigen Seiten beleuchtet zu sehen. Vielen Dank dafür.

Ich für meinen Teil habe zumindest erstmal abgewendet, dass meine Telefonnummern und Adresse wahllos verteilt werden. Ich werde das, wenn es soweit ist, so organisieren, dass ohne telefonische Voranmeldung mal gar nix geht. Auch als PSV ist man auch irgendwo ein Privatmensch, der nicht stets und ständig in den Startlöchern hocken will. Ansonsten freue ich mich darauf, dieses Hobby auch anderen Menschen zum Vorteil ausüben zu können und habe in Zusammenarbeit mit einem ganz lieben Pilzfreund auch schon einige Projekte im Auge und am Laufen. Somit kann ich den Umgang mit den Ratsuchenden üben und habe immer meine "pilzschreckliche" Versicherung dabei :D

GLG Nannette