Re: Schwarzer Steinpilz §§
Hallo Rika!
Ihr wisst schon, dass der Schwarzhütige Boletus aereus absolut geschützt ist?
Nach der (§1 Satz 1) gehört er zu den
besonders geschützten Arten, bei denen (eigentlich) jegliche Entnahme
verboten ist
........................
). Er steht auch auf der aktuelle Roten Liste gefährdeter Pilze
Deutschlands (siehe
https://www.dgfm-ev.de/naturschutz-und-kartierung/rote-liste ), ebenso in
der Österreichischen RL
das mag landesweit seine Berechtigung haben, ist aber rechtlich im Gegensatz zur deutschen Bundesartenschutzverordnung nicht bindend. Und das durchaus zurecht: in der Gegend im Nordburgenland wo ich da war ist das aber die häufigste Art der Steinpilze und wird gerne gesammelt. Wäre ja absurd das zu verbieten und nur die dort viel selteneren "normalen" Steinpilze sammeln zu lassen. Ich weiß nicht wie das in der Schweiz aussieht, und zudem: die meisten Sammler werden den eh nicht kennen und einfach als "Steini" mitgehen lassen?
Unten noch ein Korb den ich ("en passant" und sehr unscharf, aber ich glaube es ist trotzdem zu erkennen, was da drin ist :) bei einem anderen Sammler fotografiert habe. Durchaus üblich dort. Selber habe ich an dem Tag gar nix gesammelt und nur fotografiert, aber ich gebs zu, das ist auch bei mir die Ausnahme.
Liebe Grüße, michel
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