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Bewegungsfreiheit in Deutschland?

AK_CCM, (vor 7790 Tagen)

Hallo zusammen,

vor kurzem stolperte ich über einen interessanten Bericht der dpa über die Freiheiten in den nördlichen Ländern, wie z.B. Schweden, Finnland und Skandinavien. Darin wurden das Feuermachen und Campen, aber auch das Pilzesammeln angesprochen:

http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=504110&_wo=News:Wirtschaft&_wobild=...

Nun stellt sich mir die Frage, was denn bei uns in Deutschland erlaubt ist? Und in welchem Gesetz ist dies verankert? Mich interessiert das insbesondere deshalb, weil ich letztes Jahr eine eher herbe Begegnung mit einem Jäger hatte, der mir zu verstehen gab, dass ich gehen soll, weil ich mich erstens in einem Privatwald befinde und zweitens weil es für mich sonst zu gefährlich wird, wenn er jagt.

Ich ging bislang davon aus, dass ich prinzipiell überall durchlaufen darf, ausgenommen eingezäunte Grundstücke, bewirtschaftete Felder und NSGs. Liege ich damit falsch?

Gruß, Andreas

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Re: Bewegungsfreiheit in Deutschland?

Thomas Pruß, (vor 7790 Tagen) @ AK_CCM

Hallo zusammen,
vor kurzem stolperte ich über einen interessanten Bericht der dpa über die
Freiheiten in den nördlichen Ländern, wie z.B. Schweden, Finnland und
Skandinavien. Darin wurden das Feuermachen und Campen, aber auch das
Pilzesammeln angesprochen:
http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=504110&_wo=News:Wirtschaft&_wobild=...
Nun stellt sich mir die Frage, was denn bei uns in Deutschland erlaubt ist?
Und in welchem Gesetz ist dies verankert? Mich interessiert das
insbesondere deshalb, weil ich letztes Jahr eine eher herbe Begegnung mit
einem Jäger hatte, der mir zu verstehen gab, dass ich gehen soll, weil ich
mich erstens in einem Privatwald befinde und zweitens weil es für mich
sonst zu gefährlich wird, wenn er jagt.
Ich ging bislang davon aus, dass ich prinzipiell überall durchlaufen darf,
ausgenommen eingezäunte Grundstücke, bewirtschaftete Felder und NSGs.
Liege ich damit falsch?
Gruß, Andreas

Moin Andreas,
der Jäger, der dich aus seinem „Privatwald“ vertrieben hat, war wohl ein bißchen angeschossen: Prinzipiell gilt, dass du dich frei in jedem Wald bewegen kannst, auch, wenn es ein Eigenjagdrevier oder ein Privatwald ist. Dabei darf man aber, je nach den Waldgesetzen der Bundesländer eigentlich die Wege nicht verlassen. Das ist sinnvoll, weil man so das Wild vor Beunruhigung schützen will. Und der Hinweis auf die Gefährlichkeit durch Jagd ist ebenfalls schwachsinnig: Ein verantwortungsvoller Jäger lässt eher den Finger zweimal gerade als dass er ihn einmal zu viel krumm macht. Zudem ist jeder für seinen Schuss selbst verantwortlich. Bedeutet: Wenn er dich erlegt, ist das ganz alleine sein Problem (du hast ja dann keins mehr ;-)).
Ohne Erlaubnis nicht betreten werden dürfen allerdings eingezäunte Reviere/Waldgebiete. Nicht betreten werden dürfen auch bestellte Felder und auch eingezäunte Koppeln. Obwohl in letzterem Falle die Bauern in aller Regel die Augen zudrücken: Wenn du auf ’ne Bullenkoppel kommst, wirst du das schon rechtzeitig merken. Solltest du von so einem Muskelpaket ungespitzt in den Grund gerammt werden, steht dir kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Naturschutzgebiete dürfen ohne Erlaubnis auch nicht außerhalb der Wege betreten werden.

Schleswig-Holstein hat seit 2004 ein neues Waldgesetz. Danach darfst du dich auch überall im Wald aufhalten, kannst ihn kreuz und quer durchstreifen. Allerdings: Wenn dich der Förster anhält, und dir mitteilt, dass du dich im Aktionsbereich von z. B. Schwarzspechten aufhälst, kann er dich wieder auf die Wege verbannen: Um Tiere, die unter besonderem Schutz stehen, die nötige Ruhe zu gewährleisten, ist das legitim (war ein –durchaus durchaus konstruierter – Fall in der Jägerprüfung).
Genauere Hinweise findest du in den Walgesetzen und in den Natur- und Landschaftsschutzgesetzen.

Grüßlis
Thomas

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Wildruhezonen

interhias ⌂, (vor 7790 Tagen) @ Thomas Pruß

Hallo Andreas und Thomas,

zu dem Thema fällt mir ein, dass hier bei mir in einem stadtnahen Wald seit neustem "Wildruhezonen" eingerichtet wurden, in denen die Forststraßen "bitte nicht verlassen" werden sollen.
Der Wald ist ein "Wildpark" und eingezäunt, damit die zahlreichen Schwarzkittel nicht ausbüchsen und die Felder kahlfressen.
Die Wildruhezone ist nur in einem Teil des Waldes ausgewiesen, aber natürlich zum Teil in "meinen" Schwammerlgründen, die ich seit über 20 Jahren dort begehe und besser kenne als mein Wohnzimmer.
In der Zeitung stand zu lesen, die Maßnahme diene dem Waldschutz, was angesichts der stellenweise sauber geschälten Bestände ja nicht verkehrt wäre. Ich frage micht nur, ob es nicht zweckmäßiger wäre, statt auf Wildruhezonen auf mehr Blei zu setzen. Außerdem: wieso ist das früher keinem eingefallen?

Für mich jedenfalls ein Konflikt: einerseits bin ich für Waldschutzmaßnahmen und meinetwegen auch Wildschutzmaßnahmen aufgeschlossen, andererseits habe ich nach so langer Zeit wenig Lust, mit der Suche nach Standorten der verschiedenen Pilzarten wieder von vorn anzufangen.

Gruß aus München
Hias

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Re: Wildruhezonen

Thomas Pruß, (vor 7789 Tagen) @ interhias

… was : angesichts der stellenweise sauber geschälten Bestände ja nicht verkehrt

wäre. Ich frage micht nur, ob es nicht zweckmäßiger wäre, statt auf
Wildruhezonen auf mehr Blei zu setzen. Außerdem: wieso ist das früher
keinem eingefallen?

Moin Hias,
ja, das ist wirklich eine blöde Situation: Einerseits sollen die Leute in den Wald, andererseits kommt es, wenn es zu viele tun, zu solchen Sitiuationen wie den Schälschäden. Wenn viel Betrieb ist im Wald drückt sich das Wild tagsüber in den Dickungen und kommt erst mit der Dunkelheit heraus. Aber was soll Reh & Co. tun, wenn es sich den ganzen Tag die beine in den Bauch steht? Da kommt Langeweile auf, und dann fangen sie an, die Bäume zu schälen. Das ist jetzt kein Witz, sondern wahr! Aber dennoch hast du Recht: Große Schälschäden weisen natürlich auch auf einen überhöhten Besatz hin. Dem müsste man wirklich mal mit ordentlichen Portionen 8 x 57 zu Leibe rücken. Doch da das ja ein „Wildpark“ ist, in dem deine Pilze wachsen, will man dem geneigten Publikum was bieten – die Chance, mal ein Stück Rot- oder Schwarzwild zu sehen. Ich habe auch keine Idee, wie man diesen Konflikt lösen soll.
Aber da ja das geneigte Publikum „gebeten“ wird, die Wege nicht zu verlassen, würde ich mich an deiner Stelle als ausgewiesener Pilzkenner nicht von meinem Tun abhalten lassen.
Zum Thema abgeerntete Felder und gemähte Koppeln, das Birgit angesprochen hat: Die dürfen auch in SH betreten werden.
Grüßlis
Thomas

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in Bayern

Birgit, (vor 7790 Tagen) @ Thomas Pruß

Hi Thomas und ANdreas,

Ohne Erlaubnis nicht betreten werden dürfen allerdings eingezäunte
Reviere/Waldgebiete. Nicht betreten werden dürfen auch bestellte Felder
und auch eingezäunte Koppeln. Obwohl in letzterem Falle die Bauern in
aller Regel die Augen zudrücken: Wenn du auf 'ne Bullenkoppel kommst,
wirst du das schon rechtzeitig merken. Solltest du von so einem
Muskelpaket ungespitzt in den Grund gerammt werden, steht dir kein
Anspruch auf Schadensersatz zu.

abgemähte Wiesen und Stoppelfelder dürfen in Bayern grundsätzlich betreten, mit Krankenfahrstühlen (soll wohl Rollstühle bedeuten) und sogar mit Pferden beritten werden, für eventuelle Flurschäden ist man aber haftbar. Zu Fuß darf man sich im Wald in Bayern auch frei bewegen bis auf eingezäunte Stellen natürlich, Radfahrer, Reiter und Kutschfahrer müssen natürlich auf den Waldwegen bleiben, dürfen diese aber ohne Einschränkung benutzen. Verbote z.B. Reitverbote dürfen nicht pauschal erfolgen, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Wies mit den seltsamen Ruhezonen von Matthias ausschaut, weiß ioch aber nicht.

Die Rechtslage bei eingezäunten Koppeln ist nicht so eindeutig, wie Thomas sie darstellst, es gibt immer wieder Prozesse wegen irgendwelcher Leute, die z.B. Pferdekoppeln betreten haben udn zu Schaden gekommen sind. Soweit ich mich erinnere wurde teilweise gefordert, Warnhinweise an den Koppelzäunen anzubringen ..... und selbst das wäre nicht generell ausreichend. Mir wird aber auch immer ganz anders wenn sich Kinder z.B. auf die oberste Stange der Koppelzäune setzen, unsere Zäune halten das nämlich nicht garantiert aus.

Liebe Grüße

Birgit