Re: Ein Vorwurf der Rücksichtslosigkeit

Peter, (vor 5621 Tagen) @ Pfalz-Pilz

Liebe Forumsfreunde,

in einem NSG (Naturschutzgebiet) ist das Verlassen von Wegen grundsätzlich verboten. Dies gilt selbstverständlich auch für Pilzsammler. Jeder Naturfreund und jeder Pilzsachverständige sollte das wissen - und respektieren!

Und wenn sich eine Gruppe in einem Naturschutzgebiet ohne Erlaubnis bewegt, so ist es das Recht der Naturschutzbehörde tätig zu werden.

Genau dies ist auch die einhellige Meinung der über 50 Anwesenden beim Pilzsachverständigentreffen in Worms gewesen, als Herr Zehfuß und einige andere Teilnehmer ein paar Fälle schilderten. Nicht mehr und nicht weniger.

Dass auf dieser Veranstaltung jemand "über das Ziel hinausgeschossen habe" oder Teilnehmer "persönlich angegriffen" wurden, dem muss ich deutlich widersprechen. Ich war dort auch anwesend und es war eine durchaus gelungene Veranstaltung, die mit zahlreichen konstruktiven Diskussionen von einem wahrzunehmenden Miteinander geprägt wurde.

Dass in den verschiedenen Threads hier namentlich genannte Personen mit "alter Griesgram" bezeichnet werden ist beleidigend und dieses Forums unwürdig.

Freundliche Grüße
Peter

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