Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

HARZPILZCHEN, (vor 5606 Tagen)

Liebe Pilzfreunde

Mich interessiert folgendes:

Es gab ein umfassendes und positives Projekt, in dem viele Fundmeldungen von verschiedenen Gruppen, Organisationen und Mykologen einflossen. Unter anderem war das Ergebnis eine umfassende Datenbank von Pilzfunden für ein bestimmtes Gebiet.

http://www.brockenpilz.info/Datenbank.html

Müßte nicht in einer solchen Datenbank zumindest die Fundmeldung / Datum / Finder bzw. Quelle verzeichnet sein, wenn diese nun namentlich geschützt sein soll?

Darf man eigene Funde überhaupt weiter publizieren oder anzeigen, ohne Angabe auf diese Datenbank?

Z.B. man publiziert einen eigenen Fund in einer Fachzeitschrift, der Fund steht aber in der besagten Datenbank, und man führt diese nicht auf.

LG Hartmut

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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

zuehli ⌂, (vor 5606 Tagen) @ HARZPILZCHEN

Hallo Hartmut,

so ganz richtig verstehe ich es nicht, aber wieso soll man mit seinen eigenen Funddaten nicht machen können was man will? Das kann einem doch keiner verbieten.

Gruß Harald

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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

HARZPILZCHEN, (vor 5606 Tagen) @ zuehli

so ganz richtig verstehe ich es nicht, aber wieso soll man mit seinen eigenen
Funddaten nicht machen können was man will? Das kann einem doch keiner
verbieten.

Danke Harald

genau, mit eigenen Funddaten kann man machen was man will.

LG Hartmut

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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

MartinB, (vor 5606 Tagen) @ HARZPILZCHEN

Hallo Hartmut,

an Deinem Fund, Deinen Fotos und Deiner Bestimmung hast Du das Urheberrecht und das ist unveräußerlich! Siehe z.B. http://www.atelier-reuter.de/AGB/Das_Urheberrecht.pdf
Du kannst jemand anderem erlauben, Deine Ergebnisse, Bilder etc, zu veröffentlichen, aber die Rechte bleiben bei Dir!

Grüße

Martin

Danke Harald
genau, mit eigenen Funddaten kann man machen was man will.
LG Hartmut

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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

Wolfgang D. ⌂, (vor 5606 Tagen) @ MartinB

Hallo Martin
es kommt durchaus immer wieder vor, dass man vertraglich das Nutzungsrecht für seine Daten und Leistungen gänzlich abtritt (veräußert), z. B. bei Fachgutachten oder anderen Auftragsarbeiten. Dann kann man mit seinen eigenen Funden nicht mehr "machen was man will" und ist auch das "Urheberrecht" ziemlich nutzlos. Aber in dem von Hartmut angefragten Fall trifft das sicherlich nicht zu.
LG
Wolfgang

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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

MartinB, (vor 5606 Tagen) @ Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

das Nutzungsrecht kann man abtreten, da können manche ein Lied davon singen, die für ein Taschengeld ihr Manuskript einem Verlag verkauft haben und dann vom Bestsellerregen nichts abbekommen haben.... Nur die Urheberschaft eben nicht. D.h. der Name des Urhebers bleibt immer mit seinem Werk verbunden.
Und da bin ich völlig Deiner Meinung, daß eine Fundmeldung mit Sicherheit keine Veräußerung der Nutzungsrechte darstellt ;-)

Grüße

Martin

Hallo Martin
es kommt durchaus immer wieder vor, dass man vertraglich das Nutzungsrecht
für seine Daten und Leistungen gänzlich abtritt (veräußert), z. B. bei
Fachgutachten oder anderen Auftragsarbeiten. Dann kann man mit seinen
eigenen Funden nicht mehr "machen was man will" und ist auch das
"Urheberrecht" ziemlich nutzlos. Aber in dem von Hartmut
angefragten Fall trifft das sicherlich nicht zu.
LG
Wolfgang

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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

Wolfgang D. ⌂, (vor 5606 Tagen) @ HARZPILZCHEN

Hallo Hartmut,
danke für diesen interessanten Link. Die "Nutzungsbestimmungen" der Datenbank hat der Betreiber praktisch wörtlich von der Online-Datenbank der Pilze Österreichs http://austria.mykodata.net übernommen (was uns durchaus ehrt). Daher ein kurzer Kommentar, wie wir es dort handhaben:
In unserer Datenbank verbleiben alle Urheberrechte beim Datenbringer (das ist in der Regel auch der Finder). Es ist also dem Finder überlassen, ob er die Datenbank zitiert, in der sein Fund aufscheint. Ich persönlich würde als Finder die Datenbank eher nicht zitieren, wenn ich später meinen eigenen Fund in einer Zeitschrift vorstelle, da die Zeitschrift nach meinem Geschmack normalerweise einen höheren Wert hat als Publikationsorgan als ein Online-Dokument. Es hängt aber natürlich davon ab, was der Datenbank-Betreiber mit den Datenbringern vereinbart hat.
Alle nicht eigenen Funde sind natürlich entsprechend der Nutzungsbedingungen zu zitieren.
Noch etwas zu deinem Link:
Aus meiner Sicht wäre es ebenfalls sehr begrüßenswert, wenn hier neben den Fundorten auch die weiteren Funddaten, vor allem Namen der Finder und Funddatum, angeführt werden, und zweitens ist diese Aufstellung ja gar keine "Datenbank", sondern eine einfache Liste.
LG
Wolfgang

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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

HARZPILZCHEN, (vor 5606 Tagen) @ Wolfgang D.

Vielen Dank Wolfgang

danke für diesen interessanten Link. Die "Nutzungsbestimmungen" der
Datenbank hat der Betreiber praktisch wörtlich von der Online-Datenbank
der Pilze Österreichs http://austria.mykodata.net übernommen (was uns
durchaus ehrt).

Nun offensichtlich nicht mehr. Die Nutzungsbedingungen und die Datenbank wurden vom Betreiber gerade herausgenommen.

Noch etwas zu deinem Link: Aus meiner Sicht wäre es ebenfalls sehr
begrüßenswert, wenn hier neben den Fundorten auch die weiteren Funddaten,
vor allem Namen der Finder und Funddatum, angeführt werden,

Genau so sehe (sehen wir) es auch, schon aus kollegialen Gründen, bei vielfältiger Zuarbeit.

Viele Grüße Hartmut