Schopftintling: kein Speisepilz?

42, (vor 4802 Tagen)

Hallo alle,

mir wurde eben zugeflüstert, dass der Schopftintling in der Schweiz von der Positivliste
der Speisepilze gestrichen werden soll. Grund: weil er so schnell verdirbt und
sich die Leute so den Magen verstimmen.
Habt ihr davon schon gehört?

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

P.S.: OT: Ich habe mir gerade die Positivliste der DGfM angeschaut:
http://www.dgfm-ev.de/sites/default/files/Positivliste_V03-13052012.pdf

Dort fallen mir folgende Dinge auf, die für mich nicht unbedingt nachvollziehbar
sind:

a) Der Anhängselröhrling ist besonders geschützt (= ohne Ausnahme), der
Nadelwaldanhängsel dagegen garnicht?
b) Der Kaiserling ist nicht geschützt?
c) Märzschneckling und Schweinsohr sind 'besonders geschützt', d.h. sie dürfen
auch nicht in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden?

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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Christoph G, (vor 4801 Tagen) @ 42

Hallo zusammen,
was ich noch nie verstanden habe ist, dass im Anhang der Bundesartenschutzverordnung ausschliesslich Speisepilze aufgefuehrt werden. Offensichtlich gingen die Ersteller davon aus, dass Pilze nur vor Sammlern geschuetzt werden muessen. Das bedeutet, ich darf soviele Ochsenroehrlinge sammeln wie ich will, aber Steinpilze nur fuer den Eigenbedarf...;-))

LG Christoph

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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Pilzgrufti, (vor 4801 Tagen) @ Christoph G

Hallo,

Beim Bundesartenschutzgesetz ging es wohl nicht um den Schutz der Pilze sondern ausschließlich darum möglichst viele Pilzsammler vom Wald fern zu halten (die Jägerlobby läßt grüßen)

Gruß Gerhard

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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Christoph G, (vor 4801 Tagen) @ Pilzgrufti

Hallo Gerhard,

Beim Bundesartenschutzgesetz ging es wohl nicht um den Schutz der Pilze
sondern ausschließlich darum möglichst viele Pilzsammler vom Wald fern zu
halten (die Jägerlobby läßt grüßen)

Ja das scheint so... der Waidgenosse als solcher hat schon genug Frust mit nordic-walkenden Mitfuenfzigerinnen (klackklackklack-Schnatterschnatterschnatter), highspeed Bikern...und dann noch der durch die Dickung schleichende, gut getarnte Pilzsucher...so hat er kaum Anblick, der Recke liegt nicht im Knall und die rote Arbeit entfaellt....;-))

LG Christoph

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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Andreas ⌂, (vor 4801 Tagen) @ Christoph G

Hallo Christoph,

Das bedeutet, ich darf soviele
Ochsenroehrlinge sammeln wie ich will, aber Steinpilze nur fuer den
Eigenbedarf...;-))

das stimmt nicht! Auch Arten die NICHT auf der BArtSchV stehen dürfen nur "in geringer Menge für den Eigenbedarf" gesammelt werden!

Der einzige Unterschied ist, dass Sammelgenehmigungen für nicht geschützte Arten von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden können, Genehmigungen für die geschützten Arten dagegen nur die das entsprechende Landesministerium.

Über den Sinn der Verordnung einerseits und die Artenauswahl andererseits besteht starker Diskussionsbedarf mit den zuständigen Politikern. Es wäre schön, wenn sich die DGfM mal um so etwas kümmern würde!

beste Grüße,
Andreas

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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Christoph G, (vor 4801 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

Hallo Christoph,
das stimmt nicht! Auch Arten die NICHT auf der BArtSchV stehen dürfen nur
"in geringer Menge für den Eigenbedarf" gesammelt werden!
Der einzige Unterschied ist, dass Sammelgenehmigungen für nicht geschützte
Arten von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden können,
Genehmigungen für die geschützten Arten dagegen nur die das entsprechende
Landesministerium.

Das wusste ich nicht, danke fuer die Info. Interessant finde ich auch, dass in der zweiten in Deutschland gueltigen Artenschutzrichtlinie (FFH Anhang II,IV und V)soviel ich weiss keinerlei Pilzarten gelistet sind...Dabei waere der Anhang II besonders interessant, da dann beim Vorkommen potentiell gelisteter Arten quasi zwangsweise ein FFH Gebiet ausgewiesen werde muesste. Das wird wohl nie passieren...da hatte German Krieglsteiner schon recht: "Pilze, die Vergessenen der Natur..."

LG Christoph

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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Wolfgang P., (vor 4799 Tagen) @ Andreas

Hallo Christoph,
das stimmt nicht! Auch Arten die NICHT auf der BArtSchV stehen dürfen nur
"in geringer Menge für den Eigenbedarf" gesammelt werden!
Der einzige Unterschied ist, dass Sammelgenehmigungen für nicht geschützte
Arten von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden können,
Genehmigungen für die geschützten Arten dagegen nur die das entsprechende
Landesministerium.

Hallo Andreas,

das ist mir auch neu! Kennst Du die Gesetzesgrundlage dazu?

Danke,

Wolfgang

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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Wolfgang P., (vor 4801 Tagen) @ 42

Dort fallen mir folgende Dinge auf, die für mich nicht unbedingt
nachvollziehbar
sind: a) Der Anhängselröhrling ist besonders geschützt (= ohne Ausnahme), der
Nadelwaldanhängsel dagegen garnicht?
b) Der Kaiserling ist nicht geschützt?
c) Märzschneckling und Schweinsohr sind 'besonders geschützt', d.h. sie
dürfen
auch nicht in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden?

Hallo

hier ein paar Anmerkungen:
a) subappendiculatus war zum Zeitpunkt des Erarbeitens der Verordnung noch nicht allgemein als Art anerkannt. Geschützt ist also (nach meinem Verständnis) appendiculatus s.l.

b) ist leider so - guckst Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf

c) Das Schweinsohr ist in §2 als Ausnahme genannt und darf für Eigenbedarf gesammelt werden - Fehler in der Liste.

Ich geb' die Fehler mal weiter zur Korrektur.

Danke und Grüße,

Wolfgang

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Kaiserling

Wolfgang P., (vor 4801 Tagen) @ Wolfgang P.

Korrektur: der Kaiserling ist auch geschützt, ich hab' nur schlecht geguckt.

Wolfgang

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Re: Kaiserling

Gábor, (vor 4801 Tagen) @ Wolfgang P.

Hallo Wolfgang,

zum Glück würde ich die nicht als solche erkennen.
Ich hatte nämlich schon mal so seltsame Scheidenstreiflinge mit gelbem Ring.

Das war allerdings in Italien auf dem Markt :-)

LG, Gábor

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Re: Kaiserling

Wolfgang P., (vor 4801 Tagen) @ Gábor

nicht wissen schützt vor Strafe nicht...

Ich wage aber zu bezweifeln, dass ein Forstbeamter die erkennen würde ;-)

Wolfgang

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Re: Kaiserling

Thomas-im-Brennsand, (vor 4800 Tagen) @ Wolfgang P.

nicht wissen schützt vor Strafe nicht...
Ich wage aber zu bezweifeln, dass ein Forstbeamter die erkennen würde ;-)
Wolfgang

Hallo Christoph G,

dein Beitrag ist amüsant! Du hast treffend beschrieben...

Doch im Ernst, diese ganze "Pilzschützerei" halte ich für ausgemachten Quatsch. Für Blödsinn haben die Politiker eine besondere Schwäche? Kommt auf die Position an, vermutlich geht es vor allem darum, die Sammler aus dem Grünen zu bringen. Was immer der Hintergrund dieser Absicht ist. In einem dichtbesiedelten Land, das sich fürchtet, bald viel weniger dichtbesiedelt zu sein, wird es nicht gerne gesehen, wenn Scharen von Leuten im Wald rumtrampeln, Tiere aufschrecken und ähnliches. Also denke ich, hat die Politik ein Interesse daran, dass die Sammler nicht zu zahlreich kommen. Wenn Umweltzschutz nichts kostet, darf es etwas mehr sein... Ansonsten, naja. Mehr Ehrlichkeit wäre da ein Traum. Er wird es bleiben.

Von diesen Gedanken abgesehen, ist zu beobachten, dass Pilze, diese "Lebensraumspezialisten", auf die Veränderung des Lebensraums sehr sensibel reagieren. Ich denke mir, dass die Sporen doch praktisch überall sind. Stimmen die Bedingungen, dann sind Pilze da. Auch die ganz seltenen. Selten, weil ihre Ansprüche besondere sind. Aber nicht, weil es an Sporen mangelte. Also ist der echte, wirksame Pilzschutz, der Schutz des Habitats. Pflanzengesellschaften so erhalten, wie sie sind, die Böden vor dem Eintrag von gewissen Stoffen schützen. Sei es aus der Luft, über den Regen, oder durch Überschwemmungen. Speziell zu dem letzten Thema gäbe es eine Menge noch zu sagen! Pilzschutz ist da nämlich Fehlanzeige! Aber Sammler zum Schadensstifter machen ist einfach.

Meine Beobachtung ist ganz eindeutig die, dass Pilze (wie übrigens andere Lebensformen auch) überhaupt nicht selten sind, wenn der Lebensraum stimmt. Stimmt er nicht, dann verschwindet eben der Pilz. Egal ob begehrtes Objekt oder sogar Giftpilze.

Thomas