Re: Sammelmenge
In Kärnten gilt für teilweise geschützte Pilze, wozu der Steinpilz und der Pfifferling gehören, zwei kg pro Person und Tag. Ab ersten Oktober gilt für diese Pilze ein uneingeschränktes Sammelverbot. Geschützte Pilze wie Mohrenkopf, Brätling oder alle Saftlinge MÜSSEN natürlich immer stehenbleiben. Derartige Sammelbeschränkungen sind fast immer regional verschieden. Was man in Nordrhein - Westfalen darf, darf man in der Steiermark zum Bleistift noch lange nicht!