Sammelmenge

eisie, (vor 4764 Tagen)

Mal eine Frage an die Pilzexperten und Pilzsachverständigen.

Ich frage mich schon seit Jahren wie die vollen Körbe (zb Boletus edulis) bei manchen oder das Sammeln vom Kaiserling mit BArtSchV zu vereinbaren sind.

Was gilt denn als geringe Menge, das was ich an einem Tag essen kann (ungefähr ein Pfund) oder auch der Trockenvorrat für die nächsten Jahre?

Andererseits werden im Rhein-Neckar-Raum auch Steinpilze aus der Umgebung im Handel angeboten und Sammeltrupps sieht man auch immer wieder.

Danke für eure Antworten

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Re: Sammelmenge

Stephan Weißer, (vor 4764 Tagen) @ eisie

"Geringe Menge für den Eigenbedarf" lässt sich nach dem Gesetz nicht genau als Kilozahl ausdrücken, man kann davon ausgehen, dass damit ca. 2 kg Sammelgut (1 mittelgroßer Korb) gemeint ist. Autokofferraum füllende Waschwannen sind auf jeden Fall keine geringen Mengen mehr, die hier bisweilen im Forum geposteten Steinpilzberge mit Hunderten Exemplaren vermutlich auch nicht (auch wenn den Postern oft nicht klar ist, dass sie sich damit quasi selbst anzeigen).

Dass Restaurants an einheimische Steinpilze kommen, liegt dagegen an den Sammellizenzen, die man bei den Unteren Naturschutzbehörden erwerben kann. Mithilfe dieser Sammellizenz darf in kleinem Rahmen und temporär das Pilzesammeln zum Gewerbe gemacht werden.

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Re: Sammelmenge

Eisenschwein, (vor 4764 Tagen) @ Stephan Weißer

In Kärnten gilt für teilweise geschützte Pilze, wozu der Steinpilz und der Pfifferling gehören, zwei kg pro Person und Tag. Ab ersten Oktober gilt für diese Pilze ein uneingeschränktes Sammelverbot. Geschützte Pilze wie Mohrenkopf, Brätling oder alle Saftlinge MÜSSEN natürlich immer stehenbleiben. Derartige Sammelbeschränkungen sind fast immer regional verschieden. Was man in Nordrhein - Westfalen darf, darf man in der Steiermark zum Bleistift noch lange nicht!

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Re: Sammelmenge

Neu-Ostwestfale, (vor 4764 Tagen) @ eisie

Mal eine Frage an die Pilzexperten und Pilzsachverständigen.
Ich frage mich schon seit Jahren wie die vollen Körbe (zb Boletus edulis) bei
manchen oder das Sammeln vom Kaiserling mit BArtSchV zu vereinbaren
sind.
Was gilt denn als geringe Menge, das was ich an einem Tag essen kann
(ungefähr ein Pfund) oder auch der Trockenvorrat für die nächsten Jahre?
Andererseits werden im Rhein-Neckar-Raum auch Steinpilze aus der Umgebung im
Handel angeboten und Sammeltrupps sieht man auch immer wieder.
Danke für eure Antworten

Hallo*,

in Österreich und der Schweiz gibt es klare Regelungen. In Deutschland steht im Bundesartenschutzgesetz, dass bestimmte Sorten gar nicht gesammelt werden dürfen (z.B. Trüffel, Königsröhrlinge und einige weitere in "normalen" Sammelkörben nicht zu findende Arten), einige geschützt sind und nur für den Eigenverbrauch gesammelt werden dürfen (Steinpilze, Morcheln alle Leistlinge und Leccinum Arten etc.) und für einige gibt es keine Regelung. Eigenbedarf ist hier nicht genauer definiert, es gibt keine Nennung einer kg-Anzahl.
Es gibt unterschiedliche regionale Auslegungen und Interpretationen. Andreas Gminder hat in einem Beitrag im letztes Jahr auf eine Kommentierung von 1994 hingewiesen, die von einem 8 Personenhaushalt ausgeht. In einigen Regionen und Ländern gibt es weitergehende Regelungen. In NRW (Landschaftsgesetz NRW) wird die "Eigenbedarf-Regelung" auf alle Pilze ausgedehnt, namentlich auf jeden Fall auf Maronenröhrlinge und Hallimasche(!!!). Hier ist von "geringen Mengen für den Eigenbedarf" die Rede. Wieder keine kg-Definition! Im Kreis Euskirchen wird auf der Internetseite des Kreises dies als 2 kg definiert ( http://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/natur_und_landschaftsschutz/pilze.php ). Inwieweit dies rechtlich zulässig ist, dass ein Kreis dies "hoheitlich" so definiert kann ich nur schwer beurteilen. Vom Kreis Lorrach im "Ländle" ist eine 1 kg-Regelung mit Androhung von 100 Euro pro kg mehr im Internet zu finden ( http://www.loerrach-landkreis.de/servlet/PB/show/1497001/Merkblatt-Sammeln%20von%20Pilzen.pdf ). Interessant ist hier die Verwendung des Begriffes "Verwaltungspraxis".

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Aktuelle Meldung

Carabus, (vor 4763 Tagen) @ eisie

Hier mal eine aktuelle Meldung des Hauptzollamts Singen:

Rheinheim/Landkreis Waldshut: Über 10 Kilogramm Speisepilze haben Zöllner des
Hauptzollamtes Singen am Grenzübergang Rheinheim bei zwei Pilzsammlern festgestellt.
Derzeit kommen ausländische Touristen nicht nur zum Einkaufen und Sightseeing
nach Deutschland, sondern auch, weil im Schwarzwald zur Zeit reichlich Pilze
wachsen. Um den Eingriff in die Natur in Grenzen zu halten und den Fortbestand
schützenswerter Pflanzen zu gewährleisten, ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz
jedoch lediglich gestattet, pro Person und Tag jeweils nur ein Kilogramm Pilze
zu sammeln.
Die zwei italienischen Pilzliebhaber mit Wohnsitz in der Schweiz hatten aber erheblich
mehr als die zulässige Menge - nämlich insgesamt über 10 kg Steinpilze, Pfifferlinge
und Maronenröhrlinge - gesammelt. Deshalb wurde gegen beide wegen des
Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Nach Zahlung einer Barsicherheit in Höhe von 1.060 Euro für die zu erwartenden
Bußgelder konnten die beiden Pilzsammler ihre Heimreise mit den ihnen verbliebenen
zwei Kilogramm Pilzen fortsetzen. Die restlichen Pilze wurden beschlagnahmt.

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Die waren nicht clever...

Karl-Heinz ⌂, (vor 4763 Tagen) @ Carabus

sonst hätten sie doch jeder noch einige Bambini zu versorgen:-)

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Re: Sammelmenge

Gábor, (vor 4760 Tagen) @ eisie

Hallo,

ich verstehe diese Aufregung um irgendwelche Sammelmengen immer nicht.

Denn selbst wenn es "nur" 1 kg Pilze pro Tag & Person wären - diese Menge muss man doch erst mal finden und dann auch noch essen!
Das wären nämlich, wenn ich vom 1.9. - 31.11. konsequent jeden Tag ein Kilo sammle, immerhin stolze 90 kg Pilze, die es dann aber auch bitte schön zu vertilgen gilt.

Steinpilze auf Toast, Steinpilzrisotto, Steinpilze auf Salat, Steinpilzsuppe - das kommt einem doch spätestens nach wenigen Tagen total aus den Ohren heraus.
Und am Ende wird auch noch der Stuhl so unangenehm flutschig.
Bitte glaubt es mir, denn ich habe es bereits ausprobiert ;-)

Allein dass man sich darüber aufregt, ist doch wieder einmal bezeichnend und zeugt doch von einer maßlosen Gier.
Bei so viel Unvernunft und Unmündigkeit ist es doch dann auch kein Wunder, dass Gesetze erlassen werden müssen.

Allein, dass ich nun auf diese Weise bevormundet werde, gefällt mir natürlich auch nicht.

LG, Gábor