Saftlinge und Naturschutz

AK_CCM, (vor 4639 Tagen)

Guten Abend beisammen,

gemäß BNatSchG (1999 [2002]) sind alle heimischen Saftlingsarten (Hygrocybe sp.) in Deutschland geschützt. Allerdings wurden in der älteren und vor allem jüngeren Vergangenheit einige Gruppen und Arten in andere Gattungen ausgegliedert, darunter die Ellerlinge (Cuphuphyllus sp.), Schleimsaftlinge (Gliophorus sp.) und der Rosenrote Saftling (Porpolomopsis calyptriformis). Gilt der Schutz automatisch auch für diese "Splittergruppen" oder beschränkt sich dieser auf die Gattung Hygrocybe im engeren Sinne? Weiß jemand, wie das von den Naturschutzbehörden gehandhabt wird?

Interessant finde ich noch die Fußnoten in der Artenliste am Ende des Gesetzestexts, dass der Schutz nur heimische und wild lebende Populationen betrifft. Würde demnach z.B. der Nachbar straffrei ausgehen, wenn er Hygrocybe punicea in seinem eigenen Garten ausrupft und mit der chemischen Keule das Myzel vernichtet oder zählt das dennoch als wild lebende Population, weil der Pilz schließlich nicht "angesät" oder anderweitig angesiedelt wurde? Und wie verhält es sich bei Einwanderern, also nicht heimischen Arten, die zunächst sehr spärlich auftreten: Haben sie Pech und sind nicht geschützt?

Eure Meinungen zu den teils sehr konstruierten Fragen würden mich sehr interessieren.

Gruß, Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

Gerhard Schuster ⌂, (vor 4639 Tagen) @ AK_CCM

Hallo zusammen,
diese Frage finde ich sehr interessant.
Vorletzten Sommer wurde ich mal gefragt, ob Boletus reticulatus auch als Steinpilz geschützt ist oder dies nur für B. edulis gilt, so wie es in der Verordnung steht. Ich hatte keine Antwort.
Für Tuber aestivum weist der Index Fungorum Rhizopogon aestivus als aktuelle Bezeichnung aus. Wird der gesetzliche Schutz da einfach übernommen?
VG
Gerd

Re: Saftlinge und Naturschutz

Wolfgang P., (vor 4639 Tagen) @ AK_CCM

Hallo Andreas,

nur durch Umkombination verliert ein Pilz nicht seinen Schutz.
Das ist im Anhang 1 der BArtSchV in Ziffer 7 geregelt, wo eine Liste an taxonomischer Referenzliteratur genannt wird. Für Pilze greift nur die Rote Liste von 1996, die wiederum auf die DGfM-Publikation von 1992 verweist. Das dort verwendete Artkonzept ist daher juristisch führend.

Der Gegensatz zu "wildlebend" ist "künstlich vermehrt", also sind auch Pilze im Garten wildlebend. Geschützt sind nur europäische Arten, Einwanderer haben Pech gehabt. Die Begriffsbestimmungen sind im BNatSchG.

Der Sommersteinpilz war auch 1992 schon als Art klar abgegrenzt, ist aber nicht in der BArtSchV enthalten, folglich ist er nicht geschützt. Anders ist es m.E. mit Boletus subappendiculatus, der seinen Schutz von appendiculatus erbt.

Grüße,

Wolfgang

Re: Saftlinge und Naturschutz

Andreas ⌂, (vor 4638 Tagen) @ Wolfgang P.

Hallo,

Der Sommersteinpilz war auch 1992 schon als Art klar abgegrenzt, ist aber
nicht in der BArtSchV enthalten, folglich ist er nicht geschützt. Anders
ist es m.E. mit Boletus subappendiculatus, der seinen Schutz von
appendiculatus erbt.

falsch: Boletus subappendiculatus Dermek, Lazebn. & J. Veselský 1979
Also bereits 1979 als eigene Art beschrieben, daher nicht geschützt. Wird in der derzeit noch nicht erschienen neuen Roten Liste als "ungefährdet" geführt, da keine Rückgangstendenzen bekannt sind und in manchen Gegenden (z. B. Nordschwarzwald) eher eine Zunahme in den letzten Jahrzehnten beobachtet wird.

beste Grüße,
Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

Wolfgang P., (vor 4636 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

hier zählt aber nicht das Artkonzept von Dermek, sondern das der Roten Liste und damit letztlich +- das von German Krieglsteiner.

Jedenfalls steht in der RL bei appendiculatus "selten bei Nadelbäumen" und subappendiculatus ist nicht aufgeführt. Das interpretiere ich so dass die Autoren der RL B. subappendiculatus nicht als eigene Art aufgefasst haben.

Grüße,

Wolfgang

Hallo,
falsch: Boletus subappendiculatus Dermek, Lazebn. & J. Veselský 1979
Also bereits 1979 als eigene Art beschrieben, daher nicht geschützt. Wird in
der derzeit noch nicht erschienen neuen Roten Liste als
"ungefährdet" geführt, da keine Rückgangstendenzen bekannt sind
und in manchen Gegenden (z. B. Nordschwarzwald) eher eine Zunahme in den
letzten Jahrzehnten beobachtet wird.
beste Grüße,
Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

Andreas ⌂, (vor 4635 Tagen) @ Wolfgang P.

Hallo Andreas,
hier zählt aber nicht das Artkonzept von Dermek, sondern das der Roten Liste
und damit letztlich +- das von German Krieglsteiner.
Jedenfalls steht in der RL bei appendiculatus "selten bei
Nadelbäumen" und subappendiculatus ist nicht aufgeführt. Das
interpretiere ich so dass die Autoren der RL B. subappendiculatus nicht
als eigene Art aufgefasst haben.
Grüße,
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

naja, wie stellst Du dir das vor in der Praxis? Soll sich jemand, der wissen will ob B. subappendiculatus gesammelt werden darf, beim Ministerium erkundigen, wer für die Artenschutzverordnung verantwortlich zeichnet, und dann Studien durchzuführen, um dessen Artkonzeptzion zu ergründen?
Mit der Roten Liste hat das alles aber eigentlich eh nix zu tun.

beste Grüße,
Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

AK_CCM, (vor 4635 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

naja, wie stellst Du dir das vor in der Praxis? Soll sich jemand, der wissen
will ob B. subappendiculatus gesammelt werden darf, beim Ministerium
erkundigen, wer für die Artenschutzverordnung verantwortlich zeichnet, und
dann Studien durchzuführen, um dessen Artkonzeptzion zu ergründen?

die Praxis sieht wohl so aus, dass B. appendiculatus und B. subappendiculatus je nach Region als "Gelbe Steinpilze" gesammelt und verzehrt werden. Mir ist noch kein Fall zu Ohren gekommen, bei dem das geahndet wurde.

Dennoch sind Wolfgangs Überlegungen dieselben, die auch mich beschäftigen: Gesetzt dem Fall, solche Rechtsverstöße würden verfolgt und geahndet werden, wie wird das Gesetz ausgelegt? Das ist mangels Urteile kaum möglich, zumindest aus meiner Laienperspektive.

Mit der Roten Liste hat das alles aber eigentlich eh nix zu tun.

Da hast Du recht.

Was hieltest Du davon, wenn die Roten Listen als Basis für Schutzverordnungen á la das BNatSchG verwendet würden? Oder findest Du es sinnvoll, das jetzige Gesetz unverändert beizubehalten?

Auch ein interessanter Aspekt von einem bayerischen Mykologen: Soll man in Deutschland schlafende Hunde wecken? Konkret wurde die Befürchtung geäußert, dass mit einer Novelle auch die Gefahr bestünde, dass Sammelbeschränkungen wie in einigen unserer Nachbarländern eingeführt werden könnten.

Gruß, Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

Wolfgang P., (vor 4635 Tagen) @ Andreas

Hallo Wolfgang,
naja, wie stellst Du dir das vor in der Praxis? Soll sich jemand, der wissen
will ob B. subappendiculatus gesammelt werden darf, beim Ministerium
erkundigen, wer für die Artenschutzverordnung verantwortlich zeichnet, und
dann Studien durchzuführen, um dessen Artkonzeptzion zu ergründen?
Mit der Roten Liste hat das alles aber eigentlich eh nix zu tun.
beste Grüße,
Andreas

Hallo Andreas,

(1) wie das in der Praxis aussehen soll, darüber hätten sich die Gesetzesmacher Gedanken machen müssen.

(2) mit der Roten Liste hat das insofern zu tun, als in der BArtSchV Anlage 1 steht:

...
7. Die Taxonomie der in den Anlagen genannten Tier- und Pflanzenarten richtet sich nach folgenden Werken, soweit die Arten dort aufgeführt sind:
...
Bundesamt für Naturschutz (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. - Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 28, Bonn-Bad Godesberg.
...

Insofern hat zumindest grundsätzlich der Gesetzgeber klar geregelt, was jetzt geschützt ist und was nicht. Und hat auch die Möglichkeit von taxonomischen Änderungen, Bastardisierungen etc. geregelt. Pilze sind übrigens Pflanzen im Sinne der BArtSchV, auch das ist irgendwo geregelt.

Dass in bedauerlichen Einzelfällen, wie insbesondere in der Gattung Boletus, da ein nicht nachvollziehbares Chaos entstanden ist, darin stimme ich Dir aber zu. Es gibt wohl keinen Förster, Polizisten oder anderen potentiellen Kontrolleur, der in der Lage wäre, die unterschiedlichen Schutzstatus von Fichten-, Kiefern-, Sommer- und Schwarzhütigen Steinpilzen in die Praxis umzusetzen.

Grüße,

Wolfgang

Re: Saftlinge und Naturschutz

Andreas ⌂, (vor 4634 Tagen) @ Wolfgang P.

Hallo Wolfgang,

7. Die Taxonomie der in den Anlagen genannten Tier- und Pflanzenarten richtet
sich nach folgenden Werken, soweit die Arten dort aufgeführt sind: ...
Bundesamt für Naturschutz (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen
Deutschlands. - Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 28, Bonn-Bad
Godesberg.

besten Dank für den Hinweis. Peinlicherweise muss ich zugeben, dass ich das nicht wusste ....

beste Grüße,
Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

42, (vor 4634 Tagen) @ Wolfgang P.

Hallo Wolfgang,

Es gibt wohl keinen Förster, Polizisten oder anderen potentiellen
Kontrolleur, der in der Lage wäre, die unterschiedlichen Schutzstatus von
Fichten-, Kiefern-, Sommer- und Schwarzhütigen Steinpilzen in die Praxis
umzusetzen.

Wer hat denn eigentlich ein Recht darauf, meinen Fund im Wald in DE zu kontrollieren?
Ich stelle mir gerade vor, wie ich mit einem vollen Pilzkorb durch den Wald
stiefele und dann kommt da einer daher und meint, jetzt den Inhalt auf geschützte
Arten oder maximale Pilzmengen kontrollieren zu wollen. Der Förster? Kann ich
mir nicht vorstellen. Die Polizei? Mich (und meinen Korb) durchsuchen? Ohne
echten Grund, einfach nur auf Verdacht? Nö, kann ich mir auch nicht vorstellen
(und komm' mir jetzt keiner mit 'Gefahr im Verzug'). Ein 'staatlicher
Pilzkontrolleur'? Gibt's denn sowas überhaupt? Und, falls ja: welche Rechte
aufgrund welcher Gesetze sollte dieser haben?

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Re: Saftlinge und Naturschutz

Andreas ⌂, (vor 4634 Tagen) @ 42

Hallo Thomas,

Wer hat denn eigentlich ein Recht darauf, meinen Fund im Wald in DE zu
kontrollieren?

Der Förster hat im Wald polizeirecht, das heißt er darf sehr wohl deinen Korb kontrollieren, wenn (für ihn) der Verdacht besteht, du könntest zuviel oder die falschen Pilze im Korb haben. Er darf auch genau wie die Polizei deinen Ausweis verlangen zur Feststellung deiner Personalien, wenn er eine Zuwiderhandlung feststellt.
Ein Jäger dagegen hat keinerlei polizeilichen Rechte.

beste Grüße,
Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

42, (vor 4634 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

Der Förster hat im Wald polizeirecht,

Hast Du dazu vielleicht einen Link oder Gesetz? Ist das Bundes- oder Länderrecht?

das heißt er darf sehr wohl deinen Korb
kontrollieren, wenn (für ihn) der Verdacht besteht, du könntest zuviel
oder die falschen Pilze im Korb haben.

Angenommen der Förster habe Polizeirecht: ich laufe mit einem (abgedeckten) Korb durch
den Wald: worauf sollte sich sein Verdacht begründen? Eine anlasslose Durchsuchung
darf meines Wissens nicht einmal die 'echte' Polizei vornehmen!?

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Re: Saftlinge und Naturschutz

Andreas ⌂, (vor 4634 Tagen) @ 42

Hallo Thomas,

Hast Du dazu vielleicht einen Link oder Gesetz? Ist das Bundes- oder
Länderrecht?

muss ich selbst schauen.

Angenommen der Förster habe Polizeirecht: ich laufe mit einem (abgedeckten)
Korb durch
den Wald: worauf sollte sich sein Verdacht begründen? Eine anlasslose
Durchsuchung
darf meines Wissens nicht einmal die 'echte' Polizei vornehmen!?

selbstverständlich darf die Polizei Personen und auch z.B. Fahrzeugkontrollen durchführen ohne einen direkt benennbaren Verdacht zu haben. Routine-Verkehrskontrollen z.B.

beste Grüße,
Andreas

OT: Förster, Polizei etc.

42, (vor 4634 Tagen) @ Andreas

selbstverständlich darf die Polizei Personen und auch z.B. Fahrzeugkontrollen
durchführen ohne einen direkt benennbaren Verdacht zu haben.
Routine-Verkehrskontrollen z.B.

Papiere, Warndreieck, Verbandskasten: ja, das darf die Polizei verlangen
Auto durchsuchen, einfach so (ohne konkreten Verdachtsmoment): nö, das darf die
Polizei selbstverständlich nicht!

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Re: OT: Förster, Polizei etc.

Matthias, (vor 4634 Tagen) @ 42

Papiere, Warndreieck, Verbandskasten: ja, das darf die Polizei verlangen
Auto durchsuchen, einfach so (ohne konkreten Verdachtsmoment): nö, das darf
die
Polizei selbstverständlich nicht!
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Hallo Thomas,
so ist es und hier noch einen nette Anleitung dazu ;o)
http://www.youtube.com/watch?v=ib91tF11Ubk
http://www.youtube.com/watch?v=Dg-0sekiD_0
viele Grüsse
Matthias

Re: OT: Förster, Polizei etc.

CK, (vor 4634 Tagen) @ 42

Mancherorts ist man schon verdächtig, wenn man nicht Fan vom ortsansässigen Fussballverein ist.

Gruss
Thomas

Re: OT: Förster, Polizei etc.

Andreas ⌂, (vor 4634 Tagen) @ 42

Hallo Thomas

Papiere, Warndreieck, Verbandskasten: ja, das darf die Polizei verlangen
Auto durchsuchen, einfach so (ohne konkreten Verdachtsmoment): nö, das darf
die
Polizei selbstverständlich nicht!

klar, so stehts natürlich auf dem papier. Aber einer Streifenwagenbesatzung wird schon was einfallen, warum sie dein Auto durchsuchen muss, wenn sie das gerne möchte.
Und wenn der Förster behauptet, Du häbest Dich seiner Meinung nach "merkwürdig durch den Wald bewegt" oder gar "auffallend" und er wollte daher nachsehen, was da in deinem Korb ist - was willst Du dann dagegen argumentieren?

beste Grüße,
Andreas

Re: OT: Förster, Polizei etc.

42, (vor 4634 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

klar, so stehts natürlich auf dem papier. Aber einer Streifenwagenbesatzung
wird schon was einfallen, warum sie dein Auto durchsuchen muss, wenn sie
das gerne möchte.

Da hast Du LEIDER recht!

Und wenn der Förster behauptet, Du häbest Dich seiner Meinung nach
"merkwürdig durch den Wald bewegt" oder gar
"auffallend" und er wollte daher nachsehen, was da in deinem
Korb ist - was willst Du dann dagegen argumentieren?

Hmmm, einfach weitergehen? Was will er denn machen? Dich erschießen (sofern
er als Förster überhaupt ein Jagdgewehr dabei hat)?

Beste Grüße,
Thomas

Re: OT: Förster, Polizei etc.

Der Juergen, (vor 4634 Tagen) @ 42

Hallo Thomas et al

Hmmm, einfach weitergehen? Was will er denn machen? Dich erschießen (sofern
er als Förster überhaupt ein Jagdgewehr dabei hat)?

Handgreiflich darf ein Förster nicht werden; er ist nur eine Art "Waldpolizei" mit bestimmten Befugnissen: Verwarnen, Anzeigen. Wenn sich der Geahndete davon machen will, muss der Förster die Polizei holen - die dürfen dann allerdings "zulangen";-)

Grüßle
Jürgen

Re: OT: Förster, Polizei etc.

Andreas ⌂, (vor 4630 Tagen) @ Der Juergen

Hallo Thomas et al
Handgreiflich darf ein Förster nicht werden; er ist nur eine Art
"Waldpolizei" mit bestimmten Befugnissen: Verwarnen, Anzeigen.
Wenn sich der Geahndete davon machen will, muss der Förster die Polizei
holen - die dürfen dann allerdings "zulangen";-)
Grüßle
Jürgen

Hallo,

das Problem hatte ich auch, als ich in BW noch Naturschutzwart war. Damit hat man nun bestimmte Befugnisse, z.B. die Personalien von jemandem festhalten, der in NSGs abseits der Wege geht, oder was pflückt etc. Aber wenn derjenige die Personalien dann nicht angibt, hat man keine weiteren Befugnisse.
Wenn derjenige aber erwischt wird, dann bekommt er neben der Anzeige wegen der Vergehen im NSG auch noch eine zusätzliche wegen "Widerstandes gegen die Ordnungsgewalt". So ist es beim Förster auch. Gibst Du ihm auf Anforderung keine Auskunft, machst Du Dich dem Widerstand gegen die Staats- oder Ordnungsgewalt schuldig.

beste Grüße,
Andreas

Re: OT: Förster, Polizei etc.

Christoph G, (vor 4628 Tagen) @ Andreas

So ganz offiziell heisst oder hiess das 'Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft'
Es war zumindest vor 20 Jahren so, dass man da als Förster relativ weitgehende Kontrollmöglichkeiten hatte, besonders bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten... bei Verdacht auf Straftaten darf sowieso jeder, den mutmasslichen Täter festhalten, bis die Polizei kommt.

LG Chr.

Hallo,

das Problem hatte ich auch, als ich in BW noch Naturschutzwart war. Damit hat
man nun bestimmte Befugnisse, z.B. die Personalien von jemandem
festhalten, der in NSGs abseits der Wege geht, oder was pflückt etc. Aber
wenn derjenige die Personalien dann nicht angibt, hat man keine weiteren
Befugnisse.
Wenn derjenige aber erwischt wird, dann bekommt er neben der Anzeige wegen
der Vergehen im NSG auch noch eine zusätzliche wegen "Widerstandes
gegen die Ordnungsgewalt". So ist es beim Förster auch. Gibst Du ihm
auf Anforderung keine Auskunft, machst Du Dich dem Widerstand gegen die
Staats- oder Ordnungsgewalt schuldig.
beste Grüße,
Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

Wolfgang P., (vor 4634 Tagen) @ 42

Wer hat denn eigentlich ein Recht darauf, meinen Fund im Wald in DE zu
kontrollieren?
Ich stelle mir gerade vor, wie ich mit einem vollen Pilzkorb durch den Wald
stiefele und dann kommt da einer daher und meint, jetzt den Inhalt auf
geschützte Arten oder maximale Pilzmengen kontrollieren zu wollen. Der Förster? Kann ich mir nicht vorstellen.

Hallo,

wir hatten schon eine Pilzexkursion mit einem Massenvorkommen an Steinpilzen, und der Förster kam zufällig vorbeigefahren. Da hat er schon die Drohung ausgesprochen, alles über 1 kg/Person zu konfiszieren.

Er hat es aber bei der - mehr spaßeshalber gemeinten Drohung - belassen.

Grüße

Wolfgang

Re: Saftlinge und Naturschutz

Gábor, (vor 4634 Tagen) @ Wolfgang P.

wir hatten schon eine Pilzexkursion mit einem Massenvorkommen an Steinpilzen,
und der Förster kam zufällig vorbeigefahren. Da hat er schon die Drohung
ausgesprochen, alles über 1 kg/Person zu konfiszieren.
Er hat es aber bei der - mehr spaßeshalber gemeinten Drohung - belassen.

-----

Hallo Wolfgang,

das finde ich schon erstaunlich, dass jemand, der nur wenig bis gar keine Ahnung hat, jemandem, der sich bereits Jahrzehnte mit der Sache befasst, vorschreiben möchte, wo der Hammer hängt.
Jetzt, um es mal bildhaft auszudrücken :-)

LG, Gábor

Re: Saftlinge und Naturschutz

Stephan Weißer, (vor 4629 Tagen) @ 42

Ich stelle mir gerade vor, wie ich mit einem vollen Pilzkorb durch den Wald
stiefele und dann kommt da einer daher und meint, jetzt den Inhalt auf
geschützte
Arten oder maximale Pilzmengen kontrollieren zu wollen. Der Förster? Kann ich
mir nicht vorstellen. Die Polizei? Mich (und meinen Korb) durchsuchen? Ohne
echten Grund, einfach nur auf Verdacht?

Die praktische Umsetzung der Pilzmengenbeschränkungs-Kontrolle mag bei einem Pilzsammler und seinem vollen Korb schwierig sein, nicht aber bei Kfz, deren Kofferraum bis zum Rand mit Pilzen angefüllt ist, in denen mehrere Leute sitzen und das ein polizeiliches Kennzeichen trägt. Da darf der Förster sicherlich sagen: machen Sie mal den Kofferraum auf!

Re: Saftlinge und Naturschutz

Thomas-im-Brennsand, (vor 4638 Tagen) @ AK_CCM

Ist drollig, mit diesem Naturschutz.....

da verführen Naturschutzbestimmungen zu Überlegungen, was denn erlaubt ist, was nicht. Gerade bei Saftlingen ist doch der einzig effektive Schutz nur der, welcher für viele Lebensformen dringend nötig wäre: der Schutz des Lebensraumes, der Nische, in der diese Art existieren kann. Aber genau dieser eine, einzig wirksame Schutz gibt es doch kaum. Weil der bedingt, dass der Mensch der Natur auch etwas Platz lassen muss. Genau dazu ist der Mensch nicht gewillt, vielleicht schon..., doch kaum dazu fähig. Zu sehr überwiegen andere Interessen, die es schier unmöglich machen, genug Lebensraum für eine bestimmte Art freizuhalten.

Wenn wir nun schon die landwirtschaftlichen Flächen immer intensiver in Gebrauch nehmen müssen, um unser unendliches Wachstum (Nahrung, Futtermittel, Treibstoffe, Rohstoff für Tüten...- die Ansprüche wachsen halt auch!...) zu unterstützen, dann wird es uns doch mehr und mehr unmöglich, extensiv genutzte Wiesen in dieser Form zu erhalten. Ohne solche Wiesen geht nun mal nix - da mag der Gesetzgeber noch so streng schützen. Ich bin einfach davon überzeugt, dass viele Pilze nur mit "Nichtabrupfen" keinesfalls zu schützen sind. Geht daneben. Glaubwürdiger Schutz besteht nur in der Erhaltung geeigneter Wiesen.

Genau dieser Gedanke, meine ich aufgrund meiner Beobachtungen, lässt sich 1 zu 1 auf viele andere Pilzarten übertragen.

Weil der Saftling jetzt nicht gerade ein wichtiger Speisepilz ist, kann man ihn doch stehen lassen. Und im Übrigen auf untaugliche gesetzliche Vorschriften ... pfeifen! Sie sind nicht das Papier wert, dass sie benötigen. Doch drollig.

Thomas

Re: Saftlinge und Naturschutz

Stephan Weißer, (vor 4637 Tagen) @ Thomas-im-Brennsand

Ist drollig, mit diesem Naturschutz.....

Genau: derjenige, der einen der 100 auf der Saftlingswiese herumstehenden Fruchtkörper zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken entnimmt, das Myzel dabei im Boden vital belässt, handelt rechtswidrig. Der Bauer, der im Märzen die Rösser anspannt und auf eine bisher extensiv bewirtschaftete Wiese mit Saftlingsmyzelansiedelung Gülle kippt, worauf sich fortan nie wieder ein Saftling zeigt, bekommt sein Tun erlaubt bzw. gutgeheißen.

Derjenige, der in einem unter Naturschutz gestellten Waldstück einen Pilzfruchtkörper entnimmt, handelt rechtswidrig. Der Förster dagegen, der in diesem Waldstück Forst-, Fäll- und Rückearbeiten durchführt, bekommt sein Tun erlaubt (alles selbst schon gesehen: konventionelle Waldarbeiten mitten im NSG!).

Ist ein Landstück so umgearbeitet, dass kein Saftling mehr darauf erscheint, wird demzufolge die betroffene Saftlingsart noch seltener und noch schützenswerter und derjenige, der darauf hinweist und kontrolliert, noch maßgeblicher in seiner Ansicht. Das wäre ja schließlich nix, wenn Saftlinge & Co. nicht mehr selten wären, da würden bestimmt einige Naturschützer ihren Job verlieren.

Mit Logik hat das in der Tat nicht viel zu tun, da gebe ich dem Vorredner recht. Nur muss man bedenken, dass es hier nicht um Logik geht, sondern um Resultate demokratischer Entscheidungsprozesse, an die man sich in einer zivilisierten Gesellschaft nun mal auch dann zu halten hat, wenn sie erkennbarer Murks sind.

Re: Saftlinge und Naturschutz

Thomas-im-Brennsand, (vor 4637 Tagen) @ Stephan Weißer

Genau: derjenige, der einen der 100 auf der Saftlingswiese herumstehenden
Fruchtkörper zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken entnimmt, das Myzel
dabei im Boden vital belässt, handelt rechtswidrig. Der Bauer, der im
Märzen die Rösser anspannt und auf eine bisher extensiv bewirtschaftete
Wiese mit Saftlingsmyzelansiedelung Gülle kippt, worauf sich fortan nie
wieder ein Saftling zeigt, bekommt sein Tun erlaubt bzw. gutgeheißen.
Derjenige, der in einem unter Naturschutz gestellten Waldstück einen
Pilzfruchtkörper entnimmt, handelt rechtswidrig. Der Förster dagegen, der
in diesem Waldstück Forst-, Fäll- und Rückearbeiten durchführt, bekommt
sein Tun erlaubt (alles selbst schon gesehen: konventionelle Waldarbeiten
mitten im NSG!).
Ist ein Landstück so umgearbeitet, dass kein Saftling mehr darauf erscheint,
wird demzufolge die betroffene Saftlingsart noch seltener und noch
schützenswerter und derjenige, der darauf hinweist und kontrolliert, noch
maßgeblicher in seiner Ansicht. Das wäre ja schließlich nix, wenn
Saftlinge & Co. nicht mehr selten wären, da würden bestimmt einige
Naturschützer ihren Job verlieren.
Mit Logik hat das in der Tat nicht viel zu tun, da gebe ich dem Vorredner
recht. Nur muss man bedenken, dass es hier nicht um Logik geht, sondern um
Resultate demokratischer Entscheidungsprozesse, an die man sich in einer
zivilisierten Gesellschaft nun mal auch dann zu halten hat, wenn sie
erkennbarer Murks sind.

Du hast Recht, Stepjan, das ist die Realität,

dennoch, mir gruselt vor unserer zivilisierten Gesellschaft, vor allem, wenn ich bedenke, dass ich mich mit Leichtigkeit an besagten Murks halte, wenn ich doch ohnehin gar nicht anders kann, als mich daran zu halten..... Ich wünschte, ich fände Gelegenheit, über Gesetzeswidrigkeiten nachzudenken. Wo stehen die geschützten Objekte? Die Natur ist weg, das Gesetz besteht. Schauderhaft, nicht?

Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als es bei uns auf den Wiesen sehr plötzlich (so um 1980) keine Wiesenchampignons mehr gab. Alle mit einem Mal weg. Zur selben Zeit allerhand Umbruch in der Landwirtschaft, Mais statt Wiesen, Wiesen wurden gleich mitumgebrochen, die restlichen gedüngt. Aus war es mit dem Wiesenchampignon. Bis auf ein schmales Wiesenstück in unserer Gemeinde, das wurde mehr oder weniger vergessen für einige Jahre. Genau darauf wuchsen wie eh und je weiterhin Pilze. Dieser schmale Anachronismus war dem, der das sehen wollte, Beweis genug. Vielleicht musste dieser Rest genau darum weichen. Jetzt kultiviert unsere weit entwickelte Gesellschaft darauf Hirse oder Mais.... Biogas wird daraus. Grüne Energien und so...

Und das ist nur ein Beispiel. Überall dasselbe, leider weltweit. Für die Natur wird es ständig enger. Naturschutz hat sowieso nur dann eine echte Chance, wenn er gleichzeitig dem Menschen dient. Also genau ab dem Moment, in welchem es der Gesellschaft auffällt, dass es für alle üble Folgen hat, wenn einfach so weitergemacht wird.

Thomas

Re: Saftlinge und Naturschutz

42, (vor 4635 Tagen) @ Stephan Weißer

Hallo Stephan,

[...] Der Förster dagegen, der
in diesem Waldstück Forst-, Fäll- und Rückearbeiten durchführt, bekommt
sein Tun erlaubt (alles selbst schon gesehen: konventionelle Waldarbeiten
mitten im NSG!).

Hmmm, dann müsste doch eine Ausnahmegenehmigung vorhanden sein, oder? Und
wer erteilt diese? Die untere/obere Naturschutzbehörde? Wenn dem so ist, muss es
doch für die Ausnahmegenhmigung einen guten Grund gegeben haben (jedenfalls
eher einen ökologischen denn einem ökonomischen). Und wenn da keine Ausnahmegenehmigung
vorliegt: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - ich würde da jedenfalls nicht
zögern.

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Re: Saftlinge und Naturschutz

Stephan Weißer, (vor 4635 Tagen) @ 42

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - ich würde da jedenfalls nicht
zögern.

Ich schon.
Zum ersten müsste ich einen Verantwortlichen benennen - den müsste ich erst mal ermitteln. Den Staatsanwalt kenne ich auch nicht persönlich, außerdem führe ich aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen nicht gern Korrespondenz mit einem Staatsanwalt.
Und dann stellt sich schließlich heraus, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, zur Not eine nachträglich ausgestellte. Womit sich die Sache in Luft ausgelöst hätte.

Meine Bemerkung sollte auch kein Appell zur Einschaltung von Staatsanwälten sein, sondern sollte nur die Widersinnigkeit und die mutmaßliche Lobbygesteuertheit naturschutzrechtlicher Regelungen aufzeigen.

Re: Saftlinge und Naturschutz

42, (vor 4635 Tagen) @ Stephan Weißer

Zum ersten müsste ich einen Verantwortlichen benennen - den müsste ich erst
mal ermitteln.

Nö, das ist Aufgabe der Polizei/Staatsanwaltschaft. Einfach eine Anzeige gegen
Unbekannt wegen Baumfällarbeiten/Rodens in einem NSG.

Ich war gestern im Großraum Blutsee unterwegs (KEIN NSG) und war entsetzt ob
des Anblicks der Rückegassen und Verdichtungen durch die Harvester. Zum Kot...!

Noch schlimmer fand ich, das praktisch kein alter Baum mehr stehengeblieben ist
(außer einigen wenigen 'Alibibäumen' direkt an den Wegekreuzungen). Wenn ich
einen Harvester im NSG sehe, werde ich gewiss eine Anzeige machen - da könnte ich
vor Wut zum 'Wald-Bockwart' werden.

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Re: Saftlinge und Naturschutz

Axel Schilling ⌂, (vor 4635 Tagen) @ 42

Nö, das ist Aufgabe der Polizei/Staatsanwaltschaft. Einfach eine Anzeige
gegen
Unbekannt wegen Baumfällarbeiten/Rodens in einem NSG.
Ich war gestern im Großraum Blutsee unterwegs (KEIN NSG) und war entsetzt ob
des Anblicks der Rückegassen und Verdichtungen durch die Harvester. Zum
Kot...!
Noch schlimmer fand ich, das praktisch kein alter Baum mehr stehengeblieben
ist
(außer einigen wenigen 'Alibibäumen' direkt an den Wegekreuzungen). Wenn ich
einen Harvester im NSG sehe, werde ich gewiss eine Anzeige machen - da könnte
ich
vor Wut zum 'Wald-Bockwart' werden.
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Deine Wut in Ehren,
aber auch in NSG ist eine "normale" Forstwirtschaft inkl. Harvester, Rückegassen, Fällen alter Bäume etc. in vielen Fällen erlaubt. Selten wird ein NSG zum Naturwaldreservat erklärt. Was erlaubt ist und was nicht steht in der NSG-Verordnung, die z.B. in Niedersachsen öffentlich einsehbar ist.
Beispiel:
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8062&article_id=44182&_...
Pilzschutz ist dort in keinem Fall ein Thema.
Den besten Erfolg zur Erhaltung interessanter Pilz-Hotspots hat nach meinen Erfahrungen immer noch das direkte Gespräch mit dem verantwortlichen Förster oder Besitzer. Oft ist es reine Unkenntnis über den Wert, weshalb Bäume aus einem interessanten Pilzgebiet entnommen werden - nicht immer stehen finanzielle Interessen im Vordergrund.

Gruß,
Axel

Re: Saftlinge und Naturschutz

42, (vor 4634 Tagen) @ Axel Schilling

aber auch in NSG ist eine "normale" Forstwirtschaft inkl.
Harvester, Rückegassen, Fällen alter Bäume etc. in vielen Fällen erlaubt.

Okay, danke, das wusste ich bisher gar nicht!

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Re: Saftlinge und Naturschutz

Gábor, (vor 4634 Tagen) @ 42

Hallo Thomas,

das NSG Königsforst in Köln ist ja auch ein von der Forstverwaltung bewirtschafteter Nutzwald. Zu diesem Zwecke wurden noch in den 80-er Jahren große Teile der Wahner Heide trocken gelegt, um dort gewinnbringend Fichten anzupflanzen.
Heute stehen dort überall die NSG-Schilder und gleichzeitig wird der Wald aber auch von Harvestern durchgepflügt.
Das Pilzesammeln ist dort natürlich verboten...

LG, Gábor

Re: Saftlinge und Naturschutz

42, (vor 4633 Tagen) @ Gábor

Heute stehen dort überall die NSG-Schilder und gleichzeitig wird der Wald
aber auch von Harvestern durchgepflügt.
Das Pilzesammeln ist dort natürlich verboten...

Wald + NSG -> Harvester ist ok
Wald + NSG -> Pilzesammeln ist nicht ok

Kopf_auf_Schreibtisch_hau

Beste Grüße
Thomas

Re: Saftlinge und Naturschutz

Andreas ⌂, (vor 4633 Tagen) @ 42

Wald + NSG -> Harvester ist ok
Wald + NSG -> Pilzesammeln ist nicht ok
Kopf_auf_Schreibtisch_hau
Beste Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

stimmt auch nicht ganz so. Du musst in der jeweiligen Beschreibung des NSG nachlesen, was dort erlaubt ist und was nicht, und was die Schutzziele sinds.
Im NSG Wöllmisse und Saaletalhänge um Jena ist z.B. in einem großen Bereich das Pilzesammeln erlaubt (Waldbewirtschaftung auch).

beste Grüße,
Andreas

Re: Saftlinge und Naturschutz

AK_CCM, (vor 4635 Tagen) @ AK_CCM

Hallo zusammen,

danke für die interessanten Wortmeldungen. Mir ging es wirklich nur um den rechtlichen Aspekt. Dass der Sinn der gültigen Gesetzgebung bezweifelt werden darf, steht außer Frage. Aber darüber sollen sich Andere einen Kopf machen.

Gruß, Andreas