in Bayern

Birgit, (vor 7790 Tagen) @ Thomas Pruß

Hi Thomas und ANdreas,

Ohne Erlaubnis nicht betreten werden dürfen allerdings eingezäunte
Reviere/Waldgebiete. Nicht betreten werden dürfen auch bestellte Felder
und auch eingezäunte Koppeln. Obwohl in letzterem Falle die Bauern in
aller Regel die Augen zudrücken: Wenn du auf 'ne Bullenkoppel kommst,
wirst du das schon rechtzeitig merken. Solltest du von so einem
Muskelpaket ungespitzt in den Grund gerammt werden, steht dir kein
Anspruch auf Schadensersatz zu.

abgemähte Wiesen und Stoppelfelder dürfen in Bayern grundsätzlich betreten, mit Krankenfahrstühlen (soll wohl Rollstühle bedeuten) und sogar mit Pferden beritten werden, für eventuelle Flurschäden ist man aber haftbar. Zu Fuß darf man sich im Wald in Bayern auch frei bewegen bis auf eingezäunte Stellen natürlich, Radfahrer, Reiter und Kutschfahrer müssen natürlich auf den Waldwegen bleiben, dürfen diese aber ohne Einschränkung benutzen. Verbote z.B. Reitverbote dürfen nicht pauschal erfolgen, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Wies mit den seltsamen Ruhezonen von Matthias ausschaut, weiß ioch aber nicht.

Die Rechtslage bei eingezäunten Koppeln ist nicht so eindeutig, wie Thomas sie darstellst, es gibt immer wieder Prozesse wegen irgendwelcher Leute, die z.B. Pferdekoppeln betreten haben udn zu Schaden gekommen sind. Soweit ich mich erinnere wurde teilweise gefordert, Warnhinweise an den Koppelzäunen anzubringen ..... und selbst das wäre nicht generell ausreichend. Mir wird aber auch immer ganz anders wenn sich Kinder z.B. auf die oberste Stange der Koppelzäune setzen, unsere Zäune halten das nämlich nicht garantiert aus.

Liebe Grüße

Birgit

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