Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?
Hallo Martin
es kommt durchaus immer wieder vor, dass man vertraglich das Nutzungsrecht für seine Daten und Leistungen gänzlich abtritt (veräußert), z. B. bei Fachgutachten oder anderen Auftragsarbeiten. Dann kann man mit seinen eigenen Funden nicht mehr "machen was man will" und ist auch das "Urheberrecht" ziemlich nutzlos. Aber in dem von Hartmut angefragten Fall trifft das sicherlich nicht zu.
LG
Wolfgang