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Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ?

MartinB, (vor 5603 Tagen) @ Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

das Nutzungsrecht kann man abtreten, da können manche ein Lied davon singen, die für ein Taschengeld ihr Manuskript einem Verlag verkauft haben und dann vom Bestsellerregen nichts abbekommen haben.... Nur die Urheberschaft eben nicht. D.h. der Name des Urhebers bleibt immer mit seinem Werk verbunden.
Und da bin ich völlig Deiner Meinung, daß eine Fundmeldung mit Sicherheit keine Veräußerung der Nutzungsrechte darstellt ;-)

Grüße

Martin

Hallo Martin
es kommt durchaus immer wieder vor, dass man vertraglich das Nutzungsrecht
für seine Daten und Leistungen gänzlich abtritt (veräußert), z. B. bei
Fachgutachten oder anderen Auftragsarbeiten. Dann kann man mit seinen
eigenen Funden nicht mehr "machen was man will" und ist auch das
"Urheberrecht" ziemlich nutzlos. Aber in dem von Hartmut
angefragten Fall trifft das sicherlich nicht zu.
LG
Wolfgang

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