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Artenschutzstatus Boletus aereus

Jürgen, (vor 5552 Tagen) @ Jorge

Hallo Jorge,

der Form halber (und nicht nur an dich persönlich) an dieser Stelle der Hinweis, dass Boletus aereus gemäss Bundesartenschutzverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/) in Deutschland unter besonderem Schutz steht und nicht gesammelt werden darf, auch nicht in geringen Mengen für den Eigenbedarf.

Grüße, Jürgen

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