Artenschutzstatus Boletus aereus
Hallo Jorge,
der Form halber (und nicht nur an dich persönlich) an dieser Stelle der Hinweis, dass Boletus aereus gemäss Bundesartenschutzverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/) in Deutschland unter besonderem Schutz steht und nicht gesammelt werden darf, auch nicht in geringen Mengen für den Eigenbedarf.
Grüße, Jürgen