Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4769 Tagen) @ Emil

Hallo Peter,
interessantes Thema!
Was ist eigentlich wenn man grob fahrlässig handelt, OBWOHL man
haftpflichtversichert ist, z.B. Knollenblätterpilze bei flüchtigem
Hinsehen als Wiesenchampignons bezeichnet? Wie weit übernimmt die
Versicherung die Verantwortung?
Viele Grüße,
Emil

Hallo Emil,
das kommt auf den Vertrag und das tatsächliche Verschulen an. Prinzipiell isz aber auch grobe Fahrlässigkeit versichert. Nicht aber Vorsatz.

Beste Grüße - Peter

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