Re: Allgemeine Frage

Peter S., (vor 4767 Tagen) @ oern1

.

Aber dann stimmt dieses Beispiel/ Aussage nicht, die Haftplicht übernimmt
doch keine Prozesskosten.

Hallo,

ich war ungenau, weil ich ein Gerichtsverfahren und gleichzeitig staatsanwaltliche Ermittlungen in mein Beispiel verpackt hatte.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber selbstverständlich auch die Anwaltskosten im Zivilprozess.

Du hast aber natürlich recht. Für die Frage der Vertretung bei den strafrechtlichen Ermittlungen per se tritt die Haftpflichtversicherung als solche nicht ein.

Beste Grüße - Peter

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