Re: Düngerlinge und Co., Vergiftungen

Mischi, (vor 4848 Tagen) @ Karl-Heinz

Hallo aus der Schweiz

Wir wenden in solchen Fällen (kleine Rasenpilze) die sogenannte "1cm2-Regel" an:

http://www.toxi.ch/upload/pdf/Rasenpilze_VAPKO_STIZ.pdf

1. Einnahme eines Pilzfruchtkörper von 1cm2 oder mehreren kleineren Pilzen,
die insgesamt >1cm2 entsprechen:
a. Aktivkohle 1g/kg Körpergewicht
b. Beizug eines Pilzkontrolleurs oder Notfall-Pilzexperte zur Identifikation
der Pilze
c. Falls ein Giftpilz gefunden wird, resp. nicht sicher ausgeschlossen
werden kann, ist die unverzügliche Spitaleinweisung zu veranlassen.

So können die meisten "Rasenpilz-Fälle" einfach gelöst werden. Das schöne daran ist, dass dieses Vorgehen auf der Internetseite des Schweizerischen Toxzentrums aufgeschaltet ist und somit gilt...

Daneben organisieren wir Spital-Notfallkurse für Pilzberater, um solche Situationen gezielt zu trainieren:
http://www.vapko.ch/index.php/de/component/content/article/24-de/accueil/209-massnahmen...

An diesen Kursen üben unter Anleitung Ärztin aus dem Toxi Zürich Live-Fälle mit gefrorenem/getrocknetem Pilzmaterial, mit/ohne Mikroskop, um schnelle und richtige Entscheidungen fällen zu können.

Gruss,

Mischi

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