Re: Düngerlinge und Co., Vergiftungen
Hallo aus der Schweiz
Wir wenden in solchen Fällen (kleine Rasenpilze) die sogenannte "1cm2-Regel" an:
http://www.toxi.ch/upload/pdf/Rasenpilze_VAPKO_STIZ.pdf
1. Einnahme eines Pilzfruchtkörper von 1cm2 oder mehreren kleineren Pilzen,
die insgesamt >1cm2 entsprechen:
a. Aktivkohle 1g/kg Körpergewicht
b. Beizug eines Pilzkontrolleurs oder Notfall-Pilzexperte zur Identifikation
der Pilze
c. Falls ein Giftpilz gefunden wird, resp. nicht sicher ausgeschlossen
werden kann, ist die unverzügliche Spitaleinweisung zu veranlassen.
So können die meisten "Rasenpilz-Fälle" einfach gelöst werden. Das schöne daran ist, dass dieses Vorgehen auf der Internetseite des Schweizerischen Toxzentrums aufgeschaltet ist und somit gilt...
Daneben organisieren wir Spital-Notfallkurse für Pilzberater, um solche Situationen gezielt zu trainieren:
http://www.vapko.ch/index.php/de/component/content/article/24-de/accueil/209-massnahmen...
An diesen Kursen üben unter Anleitung Ärztin aus dem Toxi Zürich Live-Fälle mit gefrorenem/getrocknetem Pilzmaterial, mit/ohne Mikroskop, um schnelle und richtige Entscheidungen fällen zu können.
Gruss,
Mischi