Re: Allgemeine Frage

oern1, (vor 4766 Tagen) @ Peter S.

Da sind wir einer Meinung.

Aber dann stimmt dieses Beispiel/ Aussage nicht, die Haftplicht übernimmt doch keine Prozesskosten.
Es müsste heißen "hätte man doch Rechtsschutz gehabt", oder meinst Du es so: mit Haftpflicht hätte man halt ungerechtfertig bezahlt und nicht geklagt?
Oder klagt dann die Versicherung, dass sie nicht ungerechtfertigt zahlen muss?
Aber für die Anwaltskosten wegen der strafrechtlichen Ermittlungen bracht man auf alle Fälle eine RSV, oder man zahlt es selber...

"Gesetzt dem Fall, der Beratende gewinnt den Prozess:
Auf den Anwaltskosten bleibt er dennoch sitzen, weil beim Studenten nix zu holen ist. Was der hat liegt für absehbare Zeit unter dem nicht pfändbaren Mindestbetrag. Der Anwalt bekommt das Geld vom Pilzberater und der wird es niemals mehr vom beratenden Studenten bekommen. So ist das Leben.

Im Zuge der Unfallursachenforschung ermittelte nun aber auch die Polizei und stellte fest, dass der Verunfallte vorher bei einem Pilzberater war. Gegen den ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Da eine hohe Geldstrafe droht, wenn nicht gar eine Haftstrafe, ist anwaltliche Hilfe also auch schon im Vorfeld des Strafprozesses angeraten. Kostet...
Es klärt sich alles auf. Die Ermittlungen werden eingestellt, es kommt niemals zum Prozess. Auch dieser Anwalt kriegt sein Honorar vom Pilzberater. So ist das Leben.

Hätte man doch eine Haftpflicht gehabt! "

Eintrag gesperrt
ein View

gesamter Thread: