Re: Pilzwahnsinn in den Eifelwäldern?
Hallo Thomas,
Auch in RLP und NRW ist das Betreten des Waldes ganz klar geregelt in den
Landeswaldgesetzen. Demnach ist es tatsächlich nicht erlaubt, die Wege zu
verlassen. Nur: Die wenigsten Waldbesucher wissen das.
Uuups, das hätte ich auch nicht gewußt (und mir auch nicht vorstellen
können)! Hast Du einen Link auf diese Gesetze?
Bei uns in Bayern sind doch Forst und Flur für die Bevölkerung frei
zugänglich (sinngemäß)? Allerdings weiß ich jetzt nicht, wo das steht - wer
kann helfen?
Beste Grüße
Thomas Wallner