Re: Bayerische Verfassung
Bei uns in Bayern sind doch Forst und Flur für die Bevölkerung frei
zugänglich (sinngemäß)? Allerdings weiß ich jetzt nicht, wo das steht - wer
kann helfen?
Hab's eben selbst gefunden - steht in der Bay. Verfassung:
"3. Abschnitt
Die Landwirtschaft
Artikel 163 Gund [sic!] und Boden als Bauernland
(1) Grund und Boden sind frei. Der Bauer ist nicht an die Scholle gebunden.
(2) Der in der land- und forstwirtschaftlichen Kultur stehende Grund und Boden
aller Besitzgrößen dient der Gesamtheit des Volkes."
Link (pdf):
http://www.bayern.landtag.de/pdf_internet/Bayerische_Verfassung(1).pdf
Gruß
Thomas Wallner