Re: Pilzwahnsinn in den Eifelwäldern?
Hallo Thomas,
Du schreibst (u. a.):
Auch in RLP und NRW ist das Betreten des Waldes ganz klar geregelt in den
Landeswaldgesetzen. Demnach ist es tatsächlich nicht erlaubt, die Wege zu
verlassen. Nur: Die wenigsten Waldbesucher wissen das. Also gibt es eine
ganz klare gesetzliche Regelung, über die der Förster verfügt. Wer sich
nicht dran hält, begeht Ordnungswidrigkeiten, und das kann teuer werden
Habe ich dass jetzt richtig verstanden: In den gesamten Wäldern z.B. in NRW ist das Verlassen der Waldwege verboten? Wenn tatsächlich wahr, wo könnte ich das nachlesen? Das käme ja fast einem Verbot des Pilzesammelns dort gleich.
Bezüglich Störung des Wildes, wenn Pilzsucher durch die Waldflächen streifen, hast Du meiner Meinung nach in etwa recht; wobei zu bedenken wäre, dass die Pilzsucher in der Regel langsam durch den Wald ziehen und das Wild nicht hetzen. Sind jedoch viele Leute, und dann noch verstreut unterwegs, dann könnte dieses für die Tiere sicherlich zum Problem werden.
Es freut sich auf Deine Antwort und sendet viele Grüße
Elli