Landesforstgesetz NRW
http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz3830/3830.pdf
Da steht nix vom generellen Bertretungsverbot. Eher sehe ich eine generelle Betretungserlaubnis mit einigen wenigen Ausnahmen. Vielleicht habe ich aber irgendetwas übersehen.
Gruß
Jürgen