Re: Pilz und Recht
Hallo Stephan,
Damit er diese Befugnisse wahrnehmen kann, müsste er aber doch zumindest
einen entsprechenden Ausweis dabeihaben (und Uniform tragen?), so wie
Polizisten. Dass man Forstbeamter sei, kann schließlich jeder behaupten.
Und dann ist noch die Frage offen, ob auch angestellte Förster
Beamtenbefugnisse haben.
Ja klar, die meisten Foerster tragen ja im Dienst entsprechende Kleidung z.B. auch mit Landesdeswappen wie ein Polizist, oder Bundesforst sogar den enstsprechenden Adler. Ob Angestellter oder verbeamtet spielt zunaechst mal keine Rolle, solche Rechte werden hoheitlich verliehen, z.B. u.U. auch an einen Jagdaufseher, oder auch einen angestellten Foerster bei einer Kommune der nicht Landesbeamter ist.
Ich habe dann aber auch das Recht, seine Personalien zu erfahren, damit ich
gegen ihn Amtsbeschwerde einlegen kann, falls die vermeintliche
Ordnungswidrigkeit doch keine war.
Wenn Du bei einem Polizisten auch das Recht hast, die Personalien zu erfahren, was ich bezweifeln wuerde, dann gilt das auch fuer den Foerster. Sonst nicht. Zumal es im Gegensatz zur Polizei nicht schwer sein duerfte, den entsprechenden Revierleiter zu ermitteln.
Wenn es, so wie hier, erkennbar nicht um eine Straftat geht, sähe mir das
eher wie Überschreiten von Befugnissen bzw. Freiheitsberaubung aus. Und
das erzwungene Ausleeren des Pilzkorbes könnte dann auch Nötigung sein.
Meiner Meinung nach wäre in einem solchen Fall also noch einiges klärenswert.
Absolut richtig, da ein Foerster im Wald die gleichen Rechte wie ein Polizist hat, hat er natuerlich auch die gleichen Pflichten, und wird hoffentlich genauso sanktioniert, wie wenn ein Polizist seine Kompentenzen ueberschreitet.
Wichtig ist sich klarzumachen: Ein Foerster im Wald, darf ALLES was ein Polizist sonst auch darf oder eben auch nicht darf.
LG Christoph