Re: Pilz und Recht
Hallo Bernd an alle,
Auskunft eines Förster: Förster sind Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft und
dürfen Personen im Revier anhalten und auf Pilzbesitz kontrollieren.
Auch dazu hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage gewußt!
Auskunft eines Pilzsachverständigen: PSV sind Götter und stehen somit über
allen anderen - vor allem den Förstern.
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner