Re: Pilz und Recht

42, (vor 5567 Tagen) @ Pilzkater

Hallo Bernd an alle,

Auskunft eines Förster: Förster sind Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft und
dürfen Personen im Revier anhalten und auf Pilzbesitz kontrollieren.

Auch dazu hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage gewußt!

Auskunft eines Pilzsachverständigen: PSV sind Götter und stehen somit über
allen anderen - vor allem den Förstern.

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

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