Re: Pilz und Recht

Pilzkater, (vor 5565 Tagen) @ Gábor

wir bestätigen die Ausführungen des Landratsamts. Die Menge war seinerzeit

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Hallo Bernd,
erst einmal herzlich willkommen hier im Forum!
Und vielen Dank für Deine Mühen, mit den Anschreiben der Sache mal auf den
Grund zu gehen.
Was mich jetzt allerdings umso mehr interessieren würde: Es gibt ganz
offensichtlich keine gesetzliche Regelung zu der 1kg/Person/pro
Tag-Geschichte.
Wie können dann trotzdem Personen kontrolliert und sogar Bußgelder verhängt
werden?
LG, Gábor

Hallo Gabor,
dass es keine rechtliche Regelung gibt, bezieht sich lt. Reg.Präs. auf die Festlegung: 1 kg / Pers. / Tag.

Dass die wild wachsende Pflanzen (in dem Fall die nicht geschützten Pilze) ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort entnommen werden, ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 NatSchG in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG. So zumindest nach dem Merkblatt des Landratsamt Lörrach. Achtung: Bei dem NatSchG handelt es sich um das NatSchG des Landes Baden-Württemberg und nicht um das Bundesnaturschutzgesetz.

Der Begriff „in geringen Mengen für den eigenen Bedarf“ stammt aus § 2 der Bundesartenschutz-verordnung und gilt danach für die 6 wieder vom Schutz ausgenommenen Pilzarten.

Für die Ausdrücke „ohne vernünftigen Grund“ und „in geringen Mengen für den eigenen Bedarf“ gilt entsprechend dem Merkblatt die Regelung 1 kg/Person/Tag und das lt. Reg.Präs. Freiburg ohne rechtliche Regelung.

LG Bernd

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