Re: Pilz und Recht

Stephan Weißer, (vor 5605 Tagen) @ Myzel

Riesenschirmpilze, viele (!) Täublinge und Milchbrätlinge und ich denke der
Blutrote Röhrling waren dabei.

Da kann ich Alex nur zustimmen: diese Pilze fallen nicht unter die 1-kg-Regel. Diese gilt nur für ganz besondere, von Gesetzgeber offensichtlich als "wertvoll" bzw. "sammelbeliebt" eingeschätzte und einige weitere auf obskure Weise in diese Liste gelangte Arten, also z. B. Steinpilze, Pfifferlinge, Morcheln, Rotkappen usw. Eine vollständige Liste findest du in der Bundesartenschutzverordnung.

D. h. dieser Förster hat dich abgemeiert, bzw. er hat mit seinem Halbwissen geglänzt.

Lass dich nächstes Mal also nicht ins Bockshorn jagen: für die von dir aufgezählten Arten gilt nur das allgemeine Gewerbeverbot.

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