Re: Pilz und Recht

AK_CCM, (vor 5564 Tagen) @ Stefan S.

Hallo Stefan,

Ein Förster hat im Wald polizeiliche Befugnisse.
Du bist ihm gegenüber ausweispflichtig und er darf im Rahmen einer
Taschenkontrolle auch dein Körbchen checken.

soweit ich weiß, sind Deutsche aber nicht verpflichtet, ihren Perso im Inland mit sich zu führen. Und einen Pilzsammler mit zwei Körben voll Steinpilzen zur nächsten Polizeidienststelle zu schleppen, um die Personalien festzustellen, halte ich für unverhältnismäßig.

Aber ich bin kein Jurist, um das beurteilen zu können. Hast Du da Erfahrungswerte, bist Du Förster?

Gruß, Andreas

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