Re: Pilz und Recht

Stephan Weißer, (vor 5610 Tagen) @ Christoph G

Genau wie Polizisten sind Förster Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, mit
besonderen Befugnissen.

Damit er diese Befugnisse wahrnehmen kann, müsste er aber doch zumindest einen entsprechenden Ausweis dabeihaben (und Uniform tragen?), so wie Polizisten. Dass man Forstbeamter sei, kann schließlich jeder behaupten. Und dann ist noch die Frage offen, ob auch angestellte Förster Beamtenbefugnisse haben.

Aber natürlich, wenn er Dich bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt, hat er
das recht deine Personalien aufzunehmen.

Ich habe dann aber auch das Recht, seine Personalien zu erfahren, damit ich gegen ihn Amtsbeschwerde einlegen kann, falls die vermeintliche Ordnungswidrigkeit doch keine war.

Das kommt drauf an was Du gemacht hast und es ist auch von Bundesland zu
Bundesland verschieden geregelt. Bei Verdacht auf eine Straftat, darf er
Dich wie ein Polizist festnehmen.

Wenn es, so wie hier, erkennbar nicht um eine Straftat geht, sähe mir das eher wie Überschreiten von Befugnissen bzw. Freiheitsberaubung aus. Und das erzwungene Ausleeren des Pilzkorbes könnte dann auch Nötigung sein.

Meiner Meinung nach wäre in einem solchen Fall also noch einiges klärenswert.

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