Re: Pilz und Recht
Hallo Andreas,
natürlich wäre das unverhältnismäßig. Ich wollte ja auch nur die Aussage richtigstellen,
ein Förster hätte keine polizeilichen Befugnisse. In Deutschland hat er die nunmal.
Ich bin kein Förster, aber im Landeswaldgesetz ist dieses Befugnis klar geregelt.
LG
Stefan