Re: Pilz und Recht
wir bestätigen die Ausführungen des Landratsamts. Die Menge war seinerzeit
nach Vorgabe des zuständigen Ministeriums auf 1kg/Person/pro Tag
festgesetzt worden. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.
Das ganze erinnert mich irgendwie an Kafka. Diese Anfragen - übrigens eine gelungene Amtsdeutsch-Mimikry, mein Kompliment
- kann man sich also in Zukunft getrost sparen.
Grüßle
Jürgen