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Re: Pilz und Recht

Stefan S., (vor 5563 Tagen) @ jirgel

festhallten draf dich niemand stichwort
freitsentzug.

In Deutschland ist das anders. Hier gibt es die sogenannte Jedermann-Festnahme,
die jedem erlaubt, einen anderen festzuhalten, wenn er ihn auf frischer Tat ertappt.
Natürlich muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Der Forster ist kein Ordnungsorgan wie ein Polizist dafür fehlt ihm eindeutig
die Befugniss wie die Ausbildung.

Auch das ist hier anders. Ein Förster hat im Wald polizeiliche Befugnisse.
Du bist ihm gegenüber ausweispflichtig und er darf im Rahmen einer Taschenkontrolle
auch dein Körbchen checken.

Grüße
Stefan

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