Re: Pilz und Recht
: Für die Ausdrücke „ohne vernünftigen Grund“ und „in geringen Mengen für den
[quote]eigenen Bedarf“ gilt entsprechend dem Merkblatt die Regelung 1
kg/Person/Tag und das lt. Reg.Präs. Freiburg ohne rechtliche Regelung.[/quote]
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Hallo Bernd,
na ja, was passiert denn z.B., wenn sich jemand weigert, seinen Fund zu zeigen?
Denn schließlich hat Pilze sammeln sehr wohl einen vernünftigen Grund.
Und dass man in angemessener Menge für den eigenen Bedarf sammelt, versteht sich doch wohl von selbst.
Es sei denn, man schleppt demonstrativ in beiden Händen zwei große Eimer voll Steinpilze.
Und selbst dann ist das doch ein sehr dehnbarer Begriff mit der angemessenen Menge.
Tatsache ist doch, dass jemand, der die Aufforderung, sein Körbchen herzuzeigen, einfach ignoriert und weitergeht, dann mit Gewalt festgehalten werden müsste.
Und Gewaltanwendung ohne rechtliche Regelung wäre doch dann aber Willkür, oder?
LG, Gábor