Re: Pilz und Recht
Das sind ja alles Arten die nicht durch das artenschutzgesetz geschützt
sind... und somit eigentlich auch nicht unter die
"1kg/tag/person/" Regel fallen...
nur der Brätling ist bei uns recht selten...
also ist die ganze Vorgehensweise nicht nachvollziehbar
Alex
Hallo Alex,
es ist unerhablich, ob die Arten geschützt sind oder nicht: Die Eigenbedarfsregelung gilt für alle wildwachsenden Pilze (und Beeren). Lediglich die Arten der BArtSchV, die noch nicht mal für Eigenbedarf gesammelt werden dürfen, dürfen (logisch ....) nicht gesammelt werden.
Bzgl. der Definition von "Eigenbedarf" kann ich mich nur wiederholen: Nirgendwo steht geschrieben, dass Eigenbedarf mit 1kg/Person/Tag gleichzusetzen wäre! Mein Eigenbedarf an Steinpilzen pro Jahr beträgt vermutlich mehr als 1 kg und nirgendwo steht auch nur andeutungsweise geschrieben, dass ich diesen Eigenbedarf an mehreren Tagen sammeln muss.
beste Grüße,
Andreas