Re: Blassgelbbrauner Röhrling
Hallo Matthias,
das ist so nicht richtig, sie führen Xerocomus/Boletus communis in der
Synonymliste
freilich mit dem Vermerk "s. auct."
und das ist für mich das sie die Art anerkennen,
Es geht nicht hier nicht darum, ob eine Art anerkannt wird, sondern darum, welcher für eine Art, die man anerkennt (in diesem Falle das weite Konzept von Blutrotem Röhrling einschließlich Eichenfilzröhrling), der anwendbare Name ist. Hier vertreten L.& S. eben die Ansicht, dass der Name X. communis zwar von bestimmten Autoren (i.e. Bon, Redeuilh) für die Art, die sie im Kopf haben, angewandt wurde, dass diese Anwendung aber falsch bzw. unsicher sei. Sprich: Ihrer Ansicht nach ist es nicht hinreichend wahrscheinlich, dass sich Bulliards Beschreibung tatsächlich auf den Eichenfilzröhrling bezog. Genau das bedeutet der Vermerk "s. auct."
also ist die
Beschreibung genauso ungültig wie die in den Grosspilzen BaWü, es wird
einfach der ältere Name ignoriert
Eine Beschreibung, die ungültig sein könnte, gibt es doch bei L.& S. überhaupt nicht. Nach dem ICBN können Erstbeschreibungen oder Neukombinationen "ungültig" sein - aber um diesen Fall geht es doch hier nicht, sondern nur um die Frage, ob der anwendbare Name richtig gewählt wurde.
Nur nebenbei bemerkt, wird das Prioritätsprinzip, nach dem der älteste gültige Name anzuwenden ist, auch in anderer Hinsicht eingeschränkt, wenn es etwa um die Stabilität der Nomenklatur geht (eigentliches Anliegen des ICBN). Oder nennst Du Amanita citrina etwa Amanita mappa?
Viele Grüße,
Jesko