Re: Blassgelbbrauner Röhrling

Matthias, (vor 5530 Tagen) @ jesko

Hallo Matthias,
freilich mit dem Vermerk "s. auct."
Es geht nicht hier nicht darum, ob eine Art anerkannt wird, sondern darum,
welcher für eine Art, die man anerkennt (in diesem Falle das weite Konzept
von Blutrotem Röhrling einschließlich Eichenfilzröhrling), der anwendbare
Name ist. Hier vertreten L.& S. eben die Ansicht, dass der Name X.
communis zwar von bestimmten Autoren (i.e. Bon, Redeuilh) für die Art, die
sie im Kopf haben, angewandt wurde, dass diese Anwendung aber falsch bzw.
unsicher sei. Sprich: Ihrer Ansicht nach ist es nicht hinreichend
wahrscheinlich, dass sich Bulliards Beschreibung tatsächlich auf den
Eichenfilzröhrling bezog. Genau das bedeutet der Vermerk "s.
auct."
Eine Beschreibung, die ungültig sein könnte, gibt es doch bei L.& S.
überhaupt nicht. Nach dem ICBN können Erstbeschreibungen oder
Neukombinationen "ungültig" sein - aber um diesen Fall geht es
doch hier nicht, sondern nur um die Frage, ob der anwendbare Name richtig
gewählt wurde.
Nur nebenbei bemerkt, wird das Prioritätsprinzip, nach dem der älteste
gültige Name anzuwenden ist, auch in anderer Hinsicht eingeschränkt, wenn
es etwa um die Stabilität der Nomenklatur geht (eigentliches Anliegen des
ICBN). Oder nennst Du Amanita citrina etwa Amanita mappa?
Viele Grüße,
Jesko

Hallo Jesko,
es ist schon eine Weile her und als ich das Buch neu bekommen hatte war aufgefallen das nicht der älteste Name genutzt wurde, hatte da mal mit dem Christoph Hahn telefoniert und der hatte mir gesagt das es so nicht gültig ist da der ältere Name nicht verwendet wird. Da der Christoph sich ein wenig mit der Materie auskennt habe ich es so angenommen und sehe keine Grund daran zu zweifeln,
viele Grüsse
Matthias

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