Re: Netzstieliger Hexenröhrling
Ich sags nochmal: das ist eine versicherungsrechtliche Frage. Es gibt eine
herrschende Meinung (die Meinung der DGfM), und wer für die DGfM bzw. für
vergleichbare Landesorganisationen Pilzberatung macht, hat sich an diese
Konditionen zu halten. Es sind einfach Spielregeln: für die, die dieses
Spiel spielen.
Hallo Stephan,
vielleicht wurde ein Post von mir hierzu übersehen:
aus: http://www.dgfm-ev.de/sites/default/files/Positivliste_0.pdf
Zitat (hier)aus der aktuellen Positivliste der DGfM (Diskussionsvorschlag):
[...]
"Die Liste ist daher auch als Hilfestellung und zur Untermauerung seiner Argumentation für den Anfänger in der Pilzberatung gedacht. Allerdings ist der Pilzsachverständige je nach eigener Erfahrung und individueller Beratungssituation nicht an diese Liste gebunden.
Eine große Anzahl von Pilzarten, die hier nicht aufgeführt sind, kann unter bestimmten Umständen oder mit Einschränkungen ebenfalls verzehrt werden: Jung essbar, nur in geringen Mengen, ungiftig aber wenig schmackhaft usw. Diese sollen in einer späteren Liste der
„kritischen Pilzarten“ Aufnahme finden."
[...]
Also gibt gerade die DGfM den PSVen die Möglichkeit Pilze freizugeben die nicht auf der Liste sind. Die Versicherungen können da nicht kategorisch "Haftung" ausschließen.
Haftplichtversicherungen springen ja nur dann für den Versicherten ein, wenn dieser ja gerade etwas fahrlässig falsch gemacht hat, denn wenn jemand etwas weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht hat besteht ja gerade keine gesetzliche Haftung.
Beispiel: Wenn ich ein grundsätzlich ruhiges Kleinkind auf dem Bürgerteig nur leicht an der Hand halte und es mir überraschenderweise entflieht und es fast unter ein Auto gerät, fast nur weil der Fahrer schnell reagiert hat und sein Auto an den nächsten Mauer demoliert hat, zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht. Grund die Versicherung zahlt nur wenn ich etwas falsch gemacht habe, nicht wenn jemand nur geschädigt wurde. Solange ich meine Aufsichtspflicht nachgekommen bin hafte ich nicht. Will ich daß die Versicherung dem guten Autofahrer seinen Schaden ersetzt muss ich behaupten, daß mein Kind unruhig ist und sich immer wieder losreist und ich halt nicht richtig aufgepasst habe; das wäre jedoch Versicherungsbetrug.
Gruß Jorge