Re: Netzstieliger hexenröhrling
Bei der DGfM ist es
den PSV freigestellt, ob sie ihn die Kontrollen passieren lassen
Das kann so nicht stimmen, denn in dem von Karl-Heinz Schmitz weiter oben geposteten offiziellen DGfM-Beratungsprotokoll prangt bei Boletus luridus eindeutig ein "G" für "Giftpilz".