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Re: Netzstieliger Hexenröhrling Korrektur

Jorge, (vor 5532 Tagen) @ Jorge

Haftplichtversicherungen springen ja nur dann für den Versicherten ein, wenn
dieser ja gerade etwas fahrlässig falsch gemacht hat, denn wenn jemand
etwas weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht hat besteht ja gerade
keine gesetzliche Haftung.

Korrektur: fahrlässig ja, vorsätzlich nicht (kann ausgeschlossen werden)

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