Re: Saftlinge und Naturschutz
Hallo Stephan,
[...] Der Förster dagegen, der
in diesem Waldstück Forst-, Fäll- und Rückearbeiten durchführt, bekommt
sein Tun erlaubt (alles selbst schon gesehen: konventionelle Waldarbeiten
mitten im NSG!).
Hmmm, dann müsste doch eine Ausnahmegenehmigung vorhanden sein, oder? Und
wer erteilt diese? Die untere/obere Naturschutzbehörde? Wenn dem so ist, muss es
doch für die Ausnahmegenhmigung einen guten Grund gegeben haben (jedenfalls
eher einen ökologischen denn einem ökonomischen). Und wenn da keine Ausnahmegenehmigung
vorliegt: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - ich würde da jedenfalls nicht
zögern.
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner