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Re: Saftlinge und Naturschutz

Axel Schilling ⌂, (vor 4640 Tagen) @ 42

Nö, das ist Aufgabe der Polizei/Staatsanwaltschaft. Einfach eine Anzeige
gegen
Unbekannt wegen Baumfällarbeiten/Rodens in einem NSG.
Ich war gestern im Großraum Blutsee unterwegs (KEIN NSG) und war entsetzt ob
des Anblicks der Rückegassen und Verdichtungen durch die Harvester. Zum
Kot...!
Noch schlimmer fand ich, das praktisch kein alter Baum mehr stehengeblieben
ist
(außer einigen wenigen 'Alibibäumen' direkt an den Wegekreuzungen). Wenn ich
einen Harvester im NSG sehe, werde ich gewiss eine Anzeige machen - da könnte
ich
vor Wut zum 'Wald-Bockwart' werden.
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner

Deine Wut in Ehren,
aber auch in NSG ist eine "normale" Forstwirtschaft inkl. Harvester, Rückegassen, Fällen alter Bäume etc. in vielen Fällen erlaubt. Selten wird ein NSG zum Naturwaldreservat erklärt. Was erlaubt ist und was nicht steht in der NSG-Verordnung, die z.B. in Niedersachsen öffentlich einsehbar ist.
Beispiel:
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8062&article_id=44182&_...
Pilzschutz ist dort in keinem Fall ein Thema.
Den besten Erfolg zur Erhaltung interessanter Pilz-Hotspots hat nach meinen Erfahrungen immer noch das direkte Gespräch mit dem verantwortlichen Förster oder Besitzer. Oft ist es reine Unkenntnis über den Wert, weshalb Bäume aus einem interessanten Pilzgebiet entnommen werden - nicht immer stehen finanzielle Interessen im Vordergrund.

Gruß,
Axel


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