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Re: Saftlinge und Naturschutz

Wolfgang P., (vor 4640 Tagen) @ Andreas

Hallo Wolfgang,
naja, wie stellst Du dir das vor in der Praxis? Soll sich jemand, der wissen
will ob B. subappendiculatus gesammelt werden darf, beim Ministerium
erkundigen, wer für die Artenschutzverordnung verantwortlich zeichnet, und
dann Studien durchzuführen, um dessen Artkonzeptzion zu ergründen?
Mit der Roten Liste hat das alles aber eigentlich eh nix zu tun.
beste Grüße,
Andreas

Hallo Andreas,

(1) wie das in der Praxis aussehen soll, darüber hätten sich die Gesetzesmacher Gedanken machen müssen.

(2) mit der Roten Liste hat das insofern zu tun, als in der BArtSchV Anlage 1 steht:

...
7. Die Taxonomie der in den Anlagen genannten Tier- und Pflanzenarten richtet sich nach folgenden Werken, soweit die Arten dort aufgeführt sind:
...
Bundesamt für Naturschutz (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. - Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 28, Bonn-Bad Godesberg.
...

Insofern hat zumindest grundsätzlich der Gesetzgeber klar geregelt, was jetzt geschützt ist und was nicht. Und hat auch die Möglichkeit von taxonomischen Änderungen, Bastardisierungen etc. geregelt. Pilze sind übrigens Pflanzen im Sinne der BArtSchV, auch das ist irgendwo geregelt.

Dass in bedauerlichen Einzelfällen, wie insbesondere in der Gattung Boletus, da ein nicht nachvollziehbares Chaos entstanden ist, darin stimme ich Dir aber zu. Es gibt wohl keinen Förster, Polizisten oder anderen potentiellen Kontrolleur, der in der Lage wäre, die unterschiedlichen Schutzstatus von Fichten-, Kiefern-, Sommer- und Schwarzhütigen Steinpilzen in die Praxis umzusetzen.

Grüße,

Wolfgang


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