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Re: OT: Förster, Polizei etc.

Christoph G, (vor 4632 Tagen) @ Andreas

So ganz offiziell heisst oder hiess das 'Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft'
Es war zumindest vor 20 Jahren so, dass man da als Förster relativ weitgehende Kontrollmöglichkeiten hatte, besonders bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten... bei Verdacht auf Straftaten darf sowieso jeder, den mutmasslichen Täter festhalten, bis die Polizei kommt.

LG Chr.

Hallo,

das Problem hatte ich auch, als ich in BW noch Naturschutzwart war. Damit hat
man nun bestimmte Befugnisse, z.B. die Personalien von jemandem
festhalten, der in NSGs abseits der Wege geht, oder was pflückt etc. Aber
wenn derjenige die Personalien dann nicht angibt, hat man keine weiteren
Befugnisse.
Wenn derjenige aber erwischt wird, dann bekommt er neben der Anzeige wegen
der Vergehen im NSG auch noch eine zusätzliche wegen "Widerstandes
gegen die Ordnungsgewalt". So ist es beim Förster auch. Gibst Du ihm
auf Anforderung keine Auskunft, machst Du Dich dem Widerstand gegen die
Staats- oder Ordnungsgewalt schuldig.
beste Grüße,
Andreas


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