Re: Saftlinge und Naturschutz
Hallo Thomas,
Hast Du dazu vielleicht einen Link oder Gesetz? Ist das Bundes- oder
Länderrecht?
muss ich selbst schauen.
Angenommen der Förster habe Polizeirecht: ich laufe mit einem (abgedeckten)
Korb durch
den Wald: worauf sollte sich sein Verdacht begründen? Eine anlasslose
Durchsuchung
darf meines Wissens nicht einmal die 'echte' Polizei vornehmen!?
selbstverständlich darf die Polizei Personen und auch z.B. Fahrzeugkontrollen durchführen ohne einen direkt benennbaren Verdacht zu haben. Routine-Verkehrskontrollen z.B.
beste Grüße,
Andreas