Re: Saftlinge und Naturschutz
Hallo Andreas,
Der Förster hat im Wald polizeirecht,
Hast Du dazu vielleicht einen Link oder Gesetz? Ist das Bundes- oder Länderrecht?
das heißt er darf sehr wohl deinen Korb
kontrollieren, wenn (für ihn) der Verdacht besteht, du könntest zuviel
oder die falschen Pilze im Korb haben.
Angenommen der Förster habe Polizeirecht: ich laufe mit einem (abgedeckten) Korb durch
den Wald: worauf sollte sich sein Verdacht begründen? Eine anlasslose Durchsuchung
darf meines Wissens nicht einmal die 'echte' Polizei vornehmen!?
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner